Mandatsbeschränkung führt zu „Kahlschlag“
Vinschgau - Das laufende Jahr geht zu Ende und im neuen wird es alsbald heißen: Im nächsten Jahr sind Gemeindewahlen. Auch im Vinschgau wird es 2025 wieder eine Reihe von Bürgermeistern geben, die nach 15-jähriger Amtszeit der Mandatsbeschränkung zum Opfer fallen. Neu in ihre Ämter gewählt wurden 2020 acht Bürgermeister und eine Bürgermeisterin: Verena Tröger (Laas), Franz Prieth (Graun), Josef Thurner (Mals), Heiko Hauser (Schluderns), Franz Heinisch (Stilfs), Rafael Alber (Prad), Mauro Dalla Barba (Latsch), Zeno Christanell (Naturns) und Alois Forcher (Partschins). In Glurns kam es nach einer Patt-Situation zwischen SVP und „Für Glurns“ zu Neuwahlen, bei denen sich im Herbst 2021 Erich Wallnöfer („Für Glurns“) durchsetzte. Aufgrund der Mandatsbeschränkung nicht mehr für das Bürgermeisteramt kandidieren dürfen 2025 die Bürgermeister von Schlanders (Dieter Pinggera), Kastelbell-Tschars (Gustav Tappeiner), Schnals (Karl Josef Rainer), Martell (Georg Alt-stätter) und Jürgen Klotz (Plaus). Letzterer war im Gegensatz zu den Genannten nicht 2010, sondern bereits 2009 zum Bürgermeister gewählt worden, zumal sein Vorgänger Arnold Schuler im Herbst 2018 zum ersten Mal den Sprung in den Landtag geschafft hatte. Roselinde Gunsch wurde 2015 zur Bürgermeisterin von Taufers im Münstertal gewählt. 2020 trat sie die zweite Amtszeit an und kann im Frühjahr 2025 erneut kandidieren. Die Beschränkung der Mandatszeit auf drei aufeinander folgende Amtsperioden gilt nicht nur für die Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen, sondern auch für die Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten. Ob die Mandatsbeschränkung auf Gemeindeebene sinnvoll ist oder nicht, bleibt umstritten. Tatsache ist, dass Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen, mit denen die Leute mehrheitlich nicht mehr zufrieden sind, bereits nach einer oder zwei Perioden abgewählt werden können. Die Amtsentschädigung ist wohl nur für wenige Mitglieder von Gemeindeausschüssen der Grund dafür, sich politisch einzubringen. Die Frage, ob es angebracht ist, Verwalterinnen und Verwalter nach 15 Jahren zu „stoppen“, obwohl sie zum Beispiel noch relativ jung sind, das Vertrauen der Bevölkerung genießen und noch Lust und Zeit haben, sich einzubringen und zu „rennen“, darf erlaubt sein.