Welchen Sinn hat es für die Gemeinde, die ungeteilte Hälfte einer Wohnung zu erwerben?
Welchen Sinn hat es für die Gemeinde, die ungeteilte Hälfte einer Wohnung zu erwerben?
Welchen Sinn hat es für die Gemeinde, die ungeteilte Hälfte einer Wohnung zu erwerben?
Welchen Sinn hat es für die Gemeinde, die ungeteilte Hälfte einer Wohnung zu erwerben? Das war nur eine der Fragen, die Margit Nischler und ihr Bruder Hubert (im Bild rechts) beim „Tag der offenen Wohnung“ aufwarfen.

Protestaktion gegen Gemeinde

Publiziert in 26 / 2019 - Erschienen am 23. Juli 2019

Partschins - Eine nicht alltägliche Protestaktion hat am 21. Juli in einer Wohnung des denkmalgeschützten Ansitzes Montelbon in Partschins stattgefunden. Mit Slogans wie „Eingriff in eine Familie“ oder „Überzeuge dich selbst, wie die Gemeinde sinnlos Steuergelder ausgibt“ stellten sich die Geschwister Margit und Hubert Nischler und weitere Familienangehörige bei einem „Tag der offenen Wohnung“ gegen die Absicht der Gemeinde, das Vorkaufsrecht für den Erwerb einer ungeteilten Hälfte der Wohnung auszuüben. Wie berichtet (der Vinschger Nr. 5/2019) wollte Hubert Nischler, der nicht in Partschins wohnt, seine ungeteilte Wohnungshälfte seiner Schwester Margit überlassen, die seit vielen Jahren in Triest lebt und der die andere Wohnungshälfte gehört. Nach Ansicht der Gemeinde sei nicht ein Schenkungs-, sondern ein Kaufvertrag abgeschlossen worden, sodass der Gemeinde laut Gesetz ein Vorkaufsrecht zusteht. Auch eine Abtretungssumme war im Vertrag festgeschrieben worden. Eine von der Gemeinde beauftragte Schätzung ergab einen Preis der Anteile in Höhe von 34.800 Euro. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes hatte der Gemeinderat nur mit sehr knapper Mehrheit beschlossen (8 Ja, 3 Enthaltungen und 5 Nein). Der Ankauf wurde damit begründet, dass der Ansitz ein historisch wertvolles Gebäude sei und dass sich mit dem Ankauf die Möglichkeit eröffne, den Ansitz bei touristischen Führungen zu zeigen, auch von innen. Dass dies nach Ansicht der Familie mit einer ungeteilten Hälfe nicht möglich sei, wurde am 21. Juli mit Absperrbändern in der Küche, im Schlafzimmer, in der Toilette und weiteren Wohnungsbereichen vorgeführt. Auch in die Geschichte des Hauses wurden die Besucher eingeführt. Gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes seitens der Gemeinde behängt ein Rekurs beim Verwaltungsgericht. BM Albert Gögele bestätigte am 22. Juli, dass die Gemeinde völlig gesetzeskonform gehandelt habe. Es gelte nun abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht entscheidet. 

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

Diese Seite verwendet Cookies für funktionale und analytische Zwecke. Lesen Sie unsere Cookie-Richtlinien für weitere Informationen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden.