Der ergänzende Eingriff in der Skizone Sulden sieht eine Pendelbahn auf das Hintergratjoch und eine Skipiste vor. Grafik: Landesamt für Landesplanung.

Skikarussell wird aufgewertet

Publiziert in 5 / 2018 - Erschienen am 13. Februar 2018

Sulden - Die Landesregierung hat am 6. Februar den ergänzenden Eingriff in der Skizone „Sulden“ für die Vervollständigung des Projektes „Ortler Ronda“ genehmigt. Mit der "Ortler Ronda" möchte die „Seilbahnen Sulden GmbH“ eine skitechnische Verbindung zwischen den einzelnen Gebieten Madritsch, Kanzel und Langenstein erreichen. Dazu hat sie die Errichtung einer Aufstiegsanlage, ausgehend von der Bergstation Langenstein auf den Hintergratkopf sowie die Errichtung einer Skipiste, die an die gegenwärtige Talabfahrt
„Madritschjoch II“ anknüpft, vorgeschlagen. Diesem ergänzenden Eingriff stimmte die Landesregierung mit den Auflagen des Umweltbeirates zu. "Das Vorhaben, bestehend aus einer Pendelbahn und einer Skipiste, zielt darauf ab, die Verbindung zwischen den einzelnen Skipisten und Aufstiegsanlagen wesentlich zu verbessern", sagt Landesrat Richard Theiner, der den Beschluss eingebracht hat. Das Projekt überzeuge sowohl unter skitechnischen als auch unter sozioökonomischen Gesichtspunkten, denn es könne dem lokalen Tourismus neue Impulse geben. Theiner verweist darauf, dass gegen das Vorhaben keine Einwände und keine negativen Stellungnahmen eingegangen sind.

Verkehrsberuhigung angestrebt

Gleichzeitig stellt das Projekt „Ortler Ronda“ die Weichen für eine Verkehrsberuhigung des Dorfes Sulden. Die Seilbahnen Sulden GmbH verpflichtet sich nämlich, einen partizipativen Prozess in die Wege zu leiten, der innerhalb 2020 zur Entwicklung eines Mobilitätsplans für Sulden führt. Dabei sollen Vertreter der Gemeinde, der Liftgesellschaft, der Bevölkerung, des Nationalparks Stilfserjoch und der Landesabteilung Mobilität mitwirken. Die erste Sitzung ist innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des ergänzenden Eingriffs anzusetzen. Die Gemeinde Stilfs hatte das Projekt „Ortler Ronda“ bereits im Juli 2016 mit einem Ratsbeschluss genehmigt. Es folgte im November 2017 das positive Gutachten des Umweltbeirates mit Auflagen. Auch das Vorgutachten des Landesamtes für den Nationalpark vom Jänner 2018 fiel positiv aus. Nicht zuletzt müssen auf Projektebene auch die Auflagen gemäß Gutachten des Landesamtes für Wildbach- und Lawinenverbauung West vom September 2017 berücksichtigt werden.

Redaktion
Vinschger Sonderausgabe

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