Staatsanwaltschaft lässt nicht locker

Publiziert in 31 / 2019 - Erschienen am 17. September 2019

Mals - Es war im April dieses Jahres, als der Rechnungshof den Malser Bürgermeister Ulrich Veith voll freigesprochen hat. Der Rechnungshof hatte von Veith die öffentlichen Ausgaben in Höhe von 23.751,99 Euro zurückgefordert, die bei der famosen Volksabstimmung im Jahr 2013 ausgegeben worden waren. Wie der Rechnungshof im April urteilte, war die Volksabstimmung, die zum Pestizidverbot geführt hatte, rechtens und hat keinen finanziellen Schaden für die Gemeinde mit sich gebracht. Veith wurde sogar ein Prozesskostenersatz von 2.000 Euro plus 15 Prozent allgemeine Spesen, Mehrwertsteuer und Fürsorgebeitrag zugesprochen. Wie in diesen Tagen durchsickerte, will die Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs nun gegen die dreiköpfige Kommission vorgehen, welche die Volksabstimmung im Dezember 2013 mehrheitlich für zulässig erklärt hatte. Wie der damalige Vorsitzende der Kommission, der Kurtatscher Bürgermeister Martin Fischer, auf Anfrage erklärte, sei kein Verfahren eröffnet worden. Allerdings habe es eine „vorsorgliche Ankündigung gegeben, dass möglicherweise ein Verfahren eingeleitet werden könnte.“ Für den Rechtsanwalt Karl Zeller, der Ulrich Veith vor dem Rechnungshof verteidigte, wäre ein Vorgehen gegen die Kommission völlig unverständlich, „zumal der Rechnungshof im Urteil, mit dem Veith freigesprochen wurde, die Kommission explizit entlastet.“ Der Rechnungshof habe im Urteil festgehalten, dass die Kommission mit ausgewiesenen Experten in der Materie besetzt gewesen sei und ihre Entscheidung für die Zulässigkeit des Referendums gut begründet habe. Abgesehen vom Rechnungshof behängen in der Causa rund um die Volksabstimmung bzw. die daraufhin erlassene „Pestizid-Verordnung“ noch weitere Gerichtsverfahren. Bezüglich der Gültigkeit der Verordnung gab es bereits im Jänner eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht, doch das Urteil ist noch nicht veröffentlicht worden. Unlängst verschoben wurde indessen das Verfahren bezüglich der Gültigkeit der Volksabstimmung am Oberlandesgericht.

Josef Laner
Josef Laner

Diese Seite verwendet Cookies für funktionale und analytische Zwecke. Lesen Sie unsere Cookie-Richtlinien für weitere Informationen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden.