In fröhlicher Runde haben die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Sennkurs sich das Grundwissen für die Alm angeeignet.

Auf dem Weg zum Almprofi

Publiziert in 16 / 2011 - Erschienen am 28. April 2011
Burgeis – Die Fachschule für Land- und Forstwirtschaft ­Fürstenburg, der Sennereiverband Südtirol und die Arbeitsgemeinschaft Vinschgauer Sennalmen luden kürzlich zur diesjährigen Almwirtschaftstagung auf die Fürstenburg. Themen waren dabei die gesetzlichen Bestimmungen zur Anstellung von Almpersonal, Informationen und Tipps zur Vermeidung von Nachgärungen beim Almkäse und schließlich die Diplomvergabe an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des heurigen Sennkurses. Fachschuldirektorin Monika Aondio konnte im voll besetzten Saal neben vielen Interessierten auch Vertreter von Institutionen und Kooperationspartnern begrüßen. Darunter waren unter anderen Amtsdirektor Markus Joos, der Bezirksobmann des Bauernbundes Andreas ­Tappeiner, Bertram Stecher vom Südtiroler Sennereiverband, Amtstierarzt Maurizio Giusti, Franz Gögele und der Leiter des Forststation Mals, Stefan Peer. Was muss man bei der ­Anstellung von ­Almpersonal beachten? Gäste sind auf vielen Almen ja gerne gesehen, weniger gern gesehen scheint der Besuch von St. Bürokratius auf der Alm zu sein. Aber was sein muss, muss nun einmal sein, erklärte Thomas Wieser von der Abteilung Arbeitsberatung des Südtiroler Bauernbundes. Spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn müssen „Fremdarbeitskräfte“ elektronisch beim Arbeitsamt gemeldet werden und zwar mit Steuernummer, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Einstufung, Adresse der Unterbringung, Beginn und voraussichtlichem Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei Strafandrohung muss dem Arbeitnehmer die Anmeldebestätigung ausgehändigt werden. Bei Taglöhnern ist ein schriftlicher Vertrag nicht notwendig. Falls aber ein solcher erstellt wird, muss er die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen respektieren und ein klares Bild des Arbeitsverhältnisses wiedergeben. Die Arbeitnehmer sollen darauf achten, dass grundsätzlich Bruttolöhne vereinbart werden. Die Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden, die Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Frei planbar sind zwei Ruhetage alle 14 Tage. Bei Erhöhung der Normalarbeitszeit auf 56 Wochenstunden ist auch ein Zeitausgleich möglich. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte der Arbeiter zur gegenseitigen Absicherung die so genannte „Saldoquittung“ unterschreiben. Dass diese Bestimmungen auch ernst zu nehmen sind, zeigt ein Blick auf die saftigen Strafen, die im Falle der Nichtbeachtung angedroht werden. Bei Schwarzarbeit können das 1.500 bis 12.000 Euro pro Arbeiter und zusätzlich 150 Euro pro Arbeitstag sein. Bei frei­williger Berichtigung können 1.000 bis 8.000 Euro Strafe fällig werden. Das Nichtaushändigen der Anmeldung kostet 51 Euro. Anstellung mit Wertgutscheinen Thomas Wieser erläuterte auch die Möglichkeit der Anstellung durch Wertgutscheine. Mit diesen können folgende Personengruppen beschäftigt werden: Studenten bis 25 Jahre und Schüler bis 25 Jahre. Letzter ­allerdings nur alle Samstage und Sonntage von Juni bis September. Weiters können mit Wertgutscheinen angestellt werden: Pensionisten, Personen mit Teilzeitverträgen, Arbeitslosengeldbezieher und Hausfrauen, die für das Wohl der Familie sorgen und in den vergangenen zwei Jahren nicht in der Landwirtschaft gemeldet waren. Auch hier muss der Arbeitsbeginn per Fax an das INAIL geschickt werden. Gutscheine sind beim Südtiroler Bauernbund erhältlich. Fehler beim Almkäse vermeiden Almkäsespezialist Martin Tschurtschenthaler von der Landwirtschaftlichen Fachschule Salern gab Tipps zum leidigen Problem der Nachgärung beim Almkäse, durch das beträchtlicher Schaden entstehen kann. Überdies können bei nachgegärten Käsen auch gesundheitliche Probleme auftreten wie beispielsweise Kopfschmerzen durch biogene Amine. Die Qualitätsanforderungen der Kunden von heute erfordern bei der Käse-­Herstellung hoch spezialisierte Professionalität. Durch die Nachgärung bläht sich der Käse auf, wobei Frühblähungen gleich erkannt werden können. Unangenehmer sind Spät­blähungen wie die Buttersäuregärung, die Propionsäuregärung und die gemischten Fehl­gärungen. Tschurtschenthaler empfiehlt absolut sauberes Arbeiten, perfekte Reinigung der Arbeitsgeräte, schadbakterienfreie Milch von gesunden Kühen. Bei Kühen, die vor der Alpung mit Silage gefüttert wurden, muss einige Tage gewartet werden, bevor deren Milch für die Herstellung von Almkäse verwendet werden kann. Abschluss des Sennkurses 2011 Seit den frühen 90er Jahren werden an der Fürstenburg Aus- und Weiterbildungen für Senner und Sennerinnen veranstaltet. Hauptthemen der Kurse sind die Milchgewinnung, -lagerung und -verarbeitung. Dazu kommen Hygienebestimmungen, Qualitätssicherung, Weidewirtschaft und Tierhaltung. Für die Förderung eines reibungslosen Ablaufes der Arbeit auf der Alm geht es im Kurs auch um Teamfähigkeit, Zeitmanagement und Arbeitssicherheit. Die rund 100 Veranstaltungsstunden wurden in diesem Jahr von 13 Kursteilnehmern und Kursteilnehmerinnen absolviert, die nun im Rahmen der Almwirtschafts­tagung ihr Abschlussdiplom erhielten. Mit dabei waren Nadia Abart, Axel Böhmer, Herbert ­Ilmer, Valentin Innerhofer, ­Stefania Kofler, Angelika Rainer, Manuel Pichler, Robert Piesch, Filippo Ruggeri, Alina Stampfl, Judith Stötter, Anne Schulze Schwering und Petra Stieger. Besonderen Dank richtete ­Direktorin Monika Aondio dabei an den Mitbegründer der Sennkurse, Franz Gögele aus Meran, der nun beabsichtigt in den Ruhestand zu treten. Neben der Direktorin gratulierten auch Bauernbundbezirksobmann Andreas Tappeiner und der Vertreter des Sennereiverbandes Südtirol, Bertram Stecher. Abgeschlossen wurde die Tagung mit einer schmackhaften Produktverkostung. Friedrich Haring
Friedrich Haring
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