Der „Fall Götzenhof“
Publiziert in 11 / 2012 - Erschienen am 21. März 2012
Kastelbell - Zu einem mehrjährigen zivil- und strafrechtlichen Nachspiel kam es im Zusammenhang mit der Abtretung des Götzenhofes in Kastelbell. Josef Kofler aus Kastelbell, der ehemalige Eigentümer des geschlossenen Hofes, zu dem rund 2 Hektar Obstwiesen gehören, fühlte sich betrogen. Im Herbst 2007 erstattete er Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt Mirko Eller und dessen Vater Gerhard. Mirko Eller, seines Zeichens auch Aufsichtsratspräsident der Raiffeisenkasse Tschars, weist Koflers Vorwürfe zurück und hat im Zivilverfahren in Schlanders Recht bekommen. Im darauf folgenden Berufungsverfahren wurde am 13. März zwischen den zwei Parteien ein Vergleich abgeschlossen. Die ebenfalls für den 13. März anberaumte Strafverhandlung wurde auf den 17. April vertagt, nachdem der Staatsanwalt hatte durchklingen lassen, dass der Einwand der Nichtigkeit der Strafanklage wohl begründet sei.
Es war im Sommer 2006, als Josef Kofler, damals 51 Jahre alt, beschlossen hat, den Götzenhof, der laut einer Schätzung einen Wert von rund 1,6 Millionen Euro hat, zu verkaufen. Seine Verkaufsabsicht äußerte Kofler Gerhard Eller gegenüber. Dieser teilte ihm mit, dass möglicherweise sein Sohn Mirko Interesse habe. Laut Josef Kofler sei bei einem Treffen zwischen ihm sowie Gerhard und Mirko Eller ein Vorvertrag unterschrieben worden, wonach Kofler eine einmalige Zahlung von 150.000 Euro bekommen sollte sowie eine monatliche Leibrente in Höhe von 2.000 Euro. Außerdem sollte ihm das Eigentum einer Wohnung (Besitz von Mirko Eller) übertragen werden. „Die Kopie dieses Vertrages habe ich später leider - ich Depp - Gerhard Eller ausgehändigt, der mir sagte, dass er die Kopie für den endgültigen Vertrag braucht,“ so Kofler dem „Vinschger“ gegenüber.
Die definitiven Abmachungen laut notariellem Schenkungsvertrag mit Auflagen und laut einer am selben Tag des 15. Juni 2006 unterzeichneten privaten Nebenabrede wären aber nicht dieselben laut Vorvertrag gewesen und er wäre getäuscht worden, so Kofler.
Aus der Nebenabrede gehen folgende Leistungen zu Gunsten von Kofler hervor: eine Zahlung von 150.000 Euro, wovon 20.000 Euro schon bezahlt sind und 130.000 Euro zu zahlen sind nach Abweisung des allfälligen Vorkaufsrechts seitens des Pächters einer Wiese, die zum geschlossenen Hof gehört; das Wohnrecht, handschriftlich ersetzt durch „lastenfreies Eigentumsrecht“ an der obgenannten Wohnung von Mirko Eller, grundbücherlich durchzuführen nach Ablauf von 18 Monaten ab Übertragung des Götzenhofes „sofern das allfällige Vorkaufsrecht nicht ausgeübt bzw. definitiv abgewiesen wurde“; ein Ausgedinge auf Lebenszeit, das während der ersten 25 Jahre in Form einer monatlichen Zahlung von 2.000 Euro, wertgesichert, zu erbringen ist. Die Form der Schenkung sei „einzig zwecks Gebührenersparnis gewählt worden“.
Die Klage auf Ausübung des Vorkaufsrechts seitens des Pächters ließ nicht lange auf sich warten, wurde aber über zwei Instanzen abgewiesen und daraufhin hat der Pächter mit Mirko Eller einen Vergleich abgeschlossen.
Im Sommer 2007 kam es zum Zivilverfahren in Schlanders zwischen Kofler und Eller. Mirko Eller verlangte die Freistellung des Hofes und Josef Kofler die Nichtigerklärung des Vertrags. Koflers Rechtsanwalt führte ins Feld, dass die Nebenabrede „durch Anwendung von Arglist“ entstanden sei, dass er bei der Unterzeichnung der Nebenabrede unzurechnungsfähig gewesen sei („sehr nervös, aufgeregt und völlig verunsichert“). Koflers Vertragspartner habe gewusst, „dass Kofler ein starker Alkoholiker und gesundheitlich (Sehschwäche) stark angeschlagen sei.“ Hätte der Pächter nicht sein Vorkaufsrecht eingeklagt und „dabei den Schenkungsvertrag als Scheingeschäft angegriffen, wäre Eller nie mit der Nebenabrede herausgerückt und Kofler wäre auf seinem Schenkungsvertrag sitzen geblieben.“
Mirko Eller hat alle Vorhaltungen detailliert widerlegt und hat Ende 2010 vor dem Gericht in Schlanders Recht bekommen. „Kofler konnte seine Behauptung, wonach der von ihm behauptete Kaufvorvertrag vom 9. Juni 2006 abgeschlossen und ihm wieder unter einem Vorwand entzogen worden sei, nicht durch Beweise belegen,“ heißt es in der 35 Seiten langen Urteilsbegründung. Die Nebenabrede sei wirksam. Diese stimme im Übrigen mit dem von Kofler behauptetem Kaufvorvertrag in großen Zügen überein. Kofler bekommt neben den 150.000 Euro das Eigentum an der Wohnung von Eller sowie eine moralische und materielle Unterhaltspflicht auf Lebenszeit, die lediglich für die ersten 25 Jahre in Form von 2.000 Euro monatlich, wertgesichert, zu erfüllen sei. Nach Ablauf der ersten 25 Jahre ist auch „zu berücksichtigen, dass das Ausgedinge, für den Fall, dass Kofler ein Pflegefall werden sollte, auch höher ausfallen könnte, weil mit 2.000 Euro kein Alters- oder Pflegeheim zu bezahlen ist,“ so der Richter. Zum Vorwurf der Arglist heißt es im Urteil: „Worin allerdings konkret die Täuschung bestanden haben soll und weshalb sie der Auslöser für den Vertragsabschluss war, wird nur ansatzweise und insgesamt nicht schlüssig dargelegt.“
Bezüglich Unzurechnungsfähigkeit habe sich Kofler bei seiner Einvernahme vor Gericht normal und orientiert verhalten, sich nach etlichen Jahren an Gegebenheiten des Unterzeichnungstags im Detail erinnert. Er habe im Allgemeinen seine Bankgeschäfte stets selbstständig erledigt. Es liegen somit keine Elemente vor, „die auf seine Unzurechnungsfähigkeit schließen lassen, bzw. sind die Beweisanträge diesbezüglich ungeeignet oder unzulässig.“
Die treuhändische Übergabe der Nebenabrede wurde von Mirko Eller dem Anwalt von Kofler schon im Herbst 2006 angeboten und lässt somit nicht auf schlechte Absichten schließen.
Die Schadensforderungen von Kofler wies der Richter ebenso zurück wie die beantragte Nichtigkeitserklärung der Nebenabrede. Kofler wurde verurteilt, den Götzenhof freizustellen.
Gegen dieses Urteil hat Kofler Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Vor diesem einigten sich die Parteien nun am 13. März zu einem Vergleich. Demnach ist es so, dass die monatliche Leibrente nun geringer ausfällt, die Wohnung bleibt in Ellers Besitz, und Kofler bekommt im Gegenzug eine höhere Geldsumme.
Was die Strafanzeige betrifft, so sei der Vorwurf der Arglist, die mit dem strafrechtlichen Vertragsbetrug identisch ist, vom Zivilrichter in Schlanders bereits abgewiesen worden, so Mirko Eller, und die Strafanklage ist wohl null und nichtig, „weil mir nicht die vom Gesetz vorgeschriebene Möglichkeit gegeben wurde, vor Erhebung der Anklage zusätzliche entlastende Ermittlungen zu beantragen“. Er vertraue auf jeden Fall auf einen Freispruch.
Auf die Frage, ob sich der Fall Götzenhof negativ auf sein Amt als Aufsichtsratspräsident der Raiffeisenkasse Tschars auswirke, meinte Mirko Eller: „Ich habe dem Vorstand die Sachlage genau dargestellt. Der Obmann und der Vorstand schätzen meine Arbeit in der Bank und sind der Auffassung, dass eine Anklage kein Urteil ist und ein positives zivilrechtliches Urteil ist ja bereits da“.
Josef Laner