Die Mühlen der Justiz mahlen langsam

Publiziert in 7 / 2002 - Erschienen am 11. April 2002
Vor dreieinhalb Jahren, im August 1998, hatte die Eigentümerin der Bar "Helene" in Latsch einen tätlichen Übergriff eines Bediensteten erlitten. Helene Tscholl hatte daraufhin Strafantrag gegen den aus Ungarn stammenden Kellner gestellt. Erst vor zwei Monaten konnte die Frau nun durch das ausständige Urteil auf zivil- und strafrechtlichem Wege Genugtuung erfahren. Laut Anklage hat der zum Tatzeitpunkt 26-jährige Gabor Boehm die Barbesitzerin an den Armen gepackt und gegen die Geschirrspülmaschine gedrückt. Zusätzlich hätte er sich der Ehrenbeleidigung schuldig gemacht, indem er die Frau als verrückt bezeichnete. Ein zweiter Bediensteter, der in jenem Augenblick hinzugekommen war, bestätigte, dass der Angeklagte eine Hand der Frau festgehalten, gebeugt und umgedreht hat und dabei war ihr mit seiner anderen Hand eine Ohrfeige zu versetzen. Daraufhin gelang es dem Zeugen den Angreifer von der Chefin wegzuzerren. Der Aussage des Angeklagten, wonach die Frau mit den gewalttätigen Handlungen be-gonnen hätte, schenkte der Richter mangels Hinweise keinen Glauben. Somit fiel die von der Verteidigung vorgebrachte Notwehrversion und der Richter befand den Angeklagten der Körperverletzung schuldig. Nicht erwiesen werden konnte hingegen der Anklagepunkt der Ehrenbeleidigung. Hierfür wurde der Angeklagte freigesprochen. Der Richter hielt schließlich eine Geldstrafe von 200Euro für angemessen und setzte diese auf Bewährung aus. Zudem verurteilte er den Angeklagten zur Zahlung eines Schmer-zensgeldes von 500Eurofür die von Frau Tscholl erlittenen seelischen Folgen des tätlichen Angriffs. Weiters hat Boehm die Prozesskosten der Zivilpartei in der Höhe von 2.300Eurozu tragen.
Martin Daniel

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