Dieser Standort ist nicht akzeptabel!
Publiziert in 30 / 2009 - Erschienen am 2. September 2009
Schlanders – Eine ganze Reihe von mündlichen und auch schriftlichen Beschwerden gegen den Standort der vor kurzem vor der talseitigen Stützmauer des denkmalgeschützten Schlosses Schlandersberg errichteten Solaranlage ist letzthin bei der Schlanderser Gemeindeverwaltung und auch beim Denkmalamt eingegangen. Die Beschwerden und Beanstandungen sind durchaus berechtigt, denn die Sonnenkollektoren sind nicht nur von Schlanders und Umgebung, sondern noch von vielen weiteren Standorten im Tal aus gut einsehbar.
Das Vorhaben, bei Schlandersberg eine Solaranlage zu bauen, um das schlosseigene Schwimmbad und das Gebäude mit Warmwasser zu versorgen, liegt schon über 10 Jahre zurück. Im Herbst 1998 hatte das Denkmalamt der damaligen „Schlandersberg KG des Karl Bosch & Co.“ in Bezug auf das Projekt der Solaranlage mitgeteilt, dass dem Amt detaillierte Pläne vorzulegen seien. Im März 1999 wurde dem Denkmalamt das „Varianteprojekt II“ zur Kenntnis gebracht, zu dem das Amt festhielt, dass die Sonnenkollektoren möglichst uneinsichtig montiert werden müssen. Um dies zu garantieren, sei eine eventuelle, talseitige Verschiebung der Kollektoren vorzunehmen.
Zumal es auf Schloss Schlandersberg zu einer Änderung der Besitzerverhältnisse kam, ruhte das Projekt jahrelang in der Schublade. Erst mit Schreiben vom 15. April 2009 teilte das Denkmalamt der Gemeinde Schlanders mit, dass am 17. März 2009 ein Lokalaugenschein vorgenommen wurde und das Amt die Anbringung der Solaranlage laut eingereichtem Projekt genehmigt hat. In einem weiteren Brief (Juli 2009) schreibt das Amt, dass die Anbringung der 1999 mit Auflagen genehmigten Anlage durchgeführt werden soll. Um festzustellen, ob die Anlage einsichtig sei, habe man verlangt, dass schwarze Planen in der Größe der geplanten Anlage am vorgesehenen Standort ausgelegt werden. Der Lokalaugenschein habe am 17. März 2009 von zwei Standorten in Schlanders aus stattgefunden und sei auch fotografisch dokumentiert worden. Es sei festgestellt worden, „dass die schwarze Plane nicht sichtbar ist.“
Wie das Denkmalamt aber selbst bestätigt, ist die inzwischen montierte Anlage von vielen Standorten im Tal aus sichtbar „und daraus folgt, dass die zur Bemusterung des Standortes ausgelegte Plane auch sichtbar hätte sein müssen.“ Es dränge sich nun die Frage auf, „ob die Plane am 17.03.09 wie vereinbart überhaupt ausgelegt wurde.“
Diese und weitere Fragen drängen sich umso mehr auch dem Bürgermeister Johann Wallnöfer und seinen Mitverwaltern auf. In einem Schreiben an das Denkmalmat gibt sich Wallnöfer äußerst verwundert darüber, dass die Solaranlage nicht der Genehmigung des Denkmalamtes entsprechen soll, obwohl das Amt das Projekt am 15. April 2009 genehmigt hat. Wallnöfer verweist auf viele Beschwerden über die Solaranlage, die sich in einer sehr exponierten Lage befindet und überall in der Talsohle ersichtlich ist. Die Gemeindeverwaltung ruft das Denkmalamt und den Bauherrn der Anlage, Franz Lanthaler, auf, rasch eine Lösung zu suchen, die für alle Beteiligten, aber auch für die Bevölkerung von Schlanders annehmbar sein kann. Aus dem landschaftlichen Gesichtspunkt, aber auch im Sinne des Ensemble- und Denkmalschutzes sei die derzeitige Lösung nicht akzeptabel.
Der Bürgermeister und auch die für Kultur zuständige Vizebürgermeisterin Monika Holzner Wunderer machen keinen Hehl daraus, dass es das Denkmalamt ist, das jetzt handeln soll und wohl auch muss. Dass die Anlage am jetzigen Standort nicht bleiben kann, steht so gut wie fest. Anstatt der Sonne wird in Kürze vermutlich eine Abbruchverfügung auf die Kollektoren „scheinen.“ In Kürze soll übrigens ein Lokalaugenschein mit Vertretern des Denkmalamtes stattfinden.
Josef Laner