Gurtpflicht auch für Lkw-Fahrer

Publiziert in 9 / 2006 - Erschienen am 4. Mai 2006
Einige wesentliche Neuerungen der Straßenverkehrsordnung sind am 14. April aufgrund des Gesetzesdekretes Nr. 150 vom 13. März 2006 in Kraft getreten. Die neue Richtlinie sieht vor, dass sich auch Fahrer von Bussen sowie Fahrer und Beifahrer von Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht anschnallen müssen. Die Anschnallpflicht gilt aber nur, wenn im Lkw Gurte vorhanden sind. Ältere Lkws, in denen keine Gurte vorgesehen sind, müssen laut Gesetz nicht nachgerüstet werden. Die Strafe bei Zuwiderhandeln beträgt zwischen 68 bis 275 Euro. Neu ist auch die Gurtpflicht für Taxi- und Mietwagenfahrer. Was die Sicherheit der Kinder betrifft, so gilt als Kriterium für die Gurtpflicht nicht mehr das Alter von zwölf Jahren, sondern die Größe des Kindes. Kinder, die größer als 1,5 Meter sind, müssen demnach angeschnallt werden.

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