Kuno Kaserer: „Sache herunterkühlen lassen.“

Imageschaden abgewendet: Freispruch

Publiziert in 7 / 2002 - Erschienen am 11. April 2002
Der Partschinser Kuno Kaserer ist in Schlanders freigesprochen worden. Von der Staatsanwaltschaft angeklagt war Kaserer wegen fahrlässigen Auslösens einer Lawine im Schnalstal. Zu Schaden gekommen ist dabei zwar niemand, allerdings wurde Kaserer verhaftet und vor Gericht gestellt. Der Schlanderser Richter Stefan Tappeiner hat sich für seine Urteilsbegründung einen Zeitraum von 60 Tagen ausbedungen. Üblich sind für eine Begründung 15 Tage. Tappeiner wird sich mit dieser Urteilsbegründung, die mit Spannung erwartet wird, vermutlich etwas intensiver befassen. Mit großem Interesse wurde der Prozess nicht nur von heimischen Berg- und Tourenführern und von Freizeit-Tourengehern, sondern auch von den Alpenvereinsverbänden in Österreich und in der Schweiz verfolgt. Auch manche Touristiker im Inland waren alarmiert. Der Ausgang des Prozesses wurde zwar in der eingangs erwähnten Form erhofft, war jedoch nicht sicher. Der Codice Rocco, das Strafgesetzbuch, sieht nämlich eine Strafe bei fahrlässigem Auslösen einer Lawine auch dann vor, wenn dabei niemand zu Schaden kommt. Nicht auszudenken, welche Stimmung sich bei Tourengehern und auch bei Skifahrern breitgemacht hätte, wäre Kaserer verurteilt worden. Die Auswirkungen auch auf den Wintertourismus bzw. der Imageschaden, den Südtirol im Ausland erfahren hätte, wären nicht abzuschätzen gewesen. So ist Landesrat Werner Frick froh, „dass durch ein ausgewogenes Urteil eine überaltete Norm richtig interpretiert worden ist“, nicht ohne hinzuzufügen: „Freilich bleibt auch nach dem Urteil die Natur nicht weniger unberechenbar, deshalb ist nach wie vor dieselbe Besonnenheit und Vorsicht beim Skifahren außerhalb der Piste und beim Tourengehen angesagt.“ Kuno Kaserer selbst wollte dem „Vinschger“ gegenüber keine Stellungnahme abgeben. Er wolle vorerst „alles runterkühlen lassen“. Die Verteidigerin Kaserers, Christina Jöchler (zusammen mit Alberto Valenti), selbst passionierte Skitourengeherin, hätte sich persönlich mehr Engagement von Seiten des Alpenvereines in der allgemeinen Meinungsbildung gewünscht. Schließlich ging es in der Causa Kaserer auch um die Nutzung des freien alpinen Geländes im Allgemeinen. „Wenn die Staatsanwaltschaft dem Rowdytum auf den Skipisten Einhalt gebieten wollte, so ist dies trotz des Freispruchs von Kuno Kaserer gelungen“, ist Christina Jöchler überzeugt. Das Verfahren sei sehr detailliert, kompetent und objektiv über die Bühne gegangen und sämtliche Aspekte sind beleuchtet worden, unter anderem von der Lawinenkunde über die Beschaffenheit der Gefahrenstufen bis zur Pistenbeschilderung.
Erwin Bernhart

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