Landesgericht: „Liegenschaften unverzüglich freistellen“
Publiziert in 15 / 2006 - Erschienen am 26. Juli 2006
Schlanders/Bozen – Einen Schlussstrich hat das Landesgericht Bozen am 21. Juli im Zusammenhang mit einem Immobilien-Kaufvorvertrag in Schlanders gezogen. Wie mehrfach berichtet, hatte der Bauunternehmer Christian Pircher aus Schlanders 2003 mit den Eigentümern eines Gebäudes und eines Grundstückes (Josef Tschenett und Maria Reich) einen Kaufvorvertrag abgeschlossen und eine Vorauszahlung von rund 760.000 Euro geleistet. Zur vereinbarten Eigentumsübergabe innerhalb März 2006 kam es nicht, denn der Bauunternehmer erfuhr von einem 35-jährigen Pachtvertrag, den Otto Prieth aus Kortsch schon vor dem Abschluss des Kaufvorvertrages mit den Liegenschaftseigentümern in Ferrara abgeschlossen haben soll. Der Rechtsanwalt von Christian Pircher, Erwin Dilitz, hatte die Echtheit der Pachtvereinbarung und des Datums des Vertragsabschlusses angezweifelt. Eine Dringlichkeitsverfügung zur Freistellung und Übergabe der Liegenschaften war unlängst an der Außenstelle Schlanders des Landesgerichtes Bozen abgewiesen worden. Das Landesgericht Bozen hat nun am 21. Juli der Beschwerde von Christian Pircher gegen diese Abweisung stattgeben und angeordnet, dass Josef Tschenett, Maria Reich und Otto Prieth die Liegenschaften in Schlanders unverzüglich freizustellen und an Christian Pircher zu übergeben haben. Weiters verurteilte das Landesgericht die drei genannten Personen, dem Beschwerdeführer Christan Pircher die Prozesskosten des ganzen Sicherungsverfahrens zu erstatten. Aus den Entscheidungsgründen des Gerichtsbeschlusses geht unter anderem hervor: „Die Behauptungen der Verkäufer, sie hätten die Freiheit der Liegenschaften von Pacht- bzw. Mietverträgen nie ausdrücklich zugesichert, entbehrt jeglicher Grundlage.“ Auch auf Besonderheiten und Umstände, unter denen der Pachtvertrag abgeschlossen worden ist, wird verwiesen: „Die Parteien des Pachtvertrages sind alle drei deutschsprachige Südtiroler; die Liegenschaften befinden sich in Südtirol, trotzdem wird der Vertrag in Ferrara, in italienischer Sprache verfasst und unterzeichnet; das Datum des Vertrages ist nicht klar...“. Abschließend heißt es: „Dies alles führt zum Ergebnis, dass der fumus der Unerlaubtheit des Beweggrundes, und der folgenden Nichtigkeit des Pachtvertrages wegen Verstoßes gegen zwingende Vorschriften gegeben ist; zu Letztgenannten zählt auch die strafrechtliche Vorschrift, welche das betrügerische Verhalten bestraft.“
Ein strafrechtliches Verfahren, das Christian Pircher gegen Josef Tschenett, Maria Reich und Otto Prieth angestrengt hat, behängt noch.
Christian Pircher äußerte sich nach dem Bekanntwerden des Urteils zufrieden. Die Planung, auf den Liegenschaften eine Diskothek zu bauen, sei bereits weit fortgeschritten. „Jetzt kann die Planung endgültig abgeschlossen werden und ich hoffe, im Frühjahr 2007 mit dem Bau der Diskothek beginnen zu können,“ sagte Pircher dem „Vinschger“.
Die Liegenschaften sind schon vor einigen Jahren als Zone für Diskothek in den Bauleitplan der Marktgemeinde Schlanders eingetragen worden.
Josef Laner