Streitfall „Sigmund Kripp versus Bauernbund“ archiviert
Publiziert in 25 / 2009 - Erschienen am 1. Juli 2009
Partschins - Als einen „Erfolg für alle Mitglieder von Verbänden, welche seit Jahren in unverschämter Weise Wahlwerbung für die SVP machen,“ wertet Sigmund Kripp die gerichtliche Archivierung des Streitfalles „Sigmund Kripp versus Südtiroler Bauernbund.“ Zur Vorgeschichte: Nachdem der Bauernbund im Landtagswahlkampf 2008 laut Kripp auch in der Zeit der par conditio „in unverschämter Weise seine Macht missbraucht hat und ausschließlich und mit allem zur Verfügung stehenden Platz und Aufwand nur Kandidaten der SVP unterstützt hat“, platze Sigmund Kripp - selbst Bauer und Kandidat der Grünen - der Kragen. Er schrieb in einer Aussendung vom 18. Oktober 2008, erschienen in der Neuen Südtiroler Tageszeitung, von Missbrauch der Gelder des Bauernbundes zugunsten der SVP und bezeichnete diesen Vorgang als Diebstahl an den Mitgliedern des Bauernbundes. Der damalige Bauernbundobmann Georg Mayr zeigte Sigmund Kripp im Januar 2009 wegen Verleumdung an. Am 11. Juni 2009 hat der Richter Carlo Busato den Fall archiviert. Interessant und vielsagend ist laut Kripp, dass der Bauernbund keinerlei Anstalten traf, gegen die Archivierung Einspruch zu erheben. Staatsanwalt Igor Secco nimmt in der Begründungen Bezug auf ein Regionalgesetz von 1998, das es Verbänden und Organisationen wie dem Südtiroler Bauernbund verbietet, in den letzten 60 Tagen vor der Wahl Werbung für politische Parteien oder Kandidaten zu machen. „Der Bauernbund hatte nicht nur in üblicher Weise ‚seine’ Kandidaten in allen internen Medien präsentiert, nein, er hatte auch mit den fünf SVP-Kandidaten einen regelrechten Dienstleistungsvertrag zur Ausführung der Wahlwerbung abgeschlossen,“ so Kripp. Weiters weise der Staatsanwalt auf die missbräuchliche Ausübung des Vertrauens, der „Macht“ des Bauernbundes hin. Alles Argumente, die auch Kripp in seine Aussendung angeführt hatte. Gerichtlich bewiesen sei jetzt, „dass der Bauernbund seit Jahren schon das Vertrauen der Mitglieder und letztlich auch deren finanzielle Beiträge in schamloser und unerträglicher Art und Weise missbraucht und zu rein parteipolitischen Zwecken – immer zugunsten der SVP – verwendet hat.“ Was alle gewusst hätten, „ist nun endlich als solcher Missbrauch gerichtlich anerkannt worden.“ Auch alle anderen Verbände mit Patronatsdienst, „die seit Jahren fleißig Werbung für die SVP machen, haben immer und stets illegal gehandelt! Man denke hier an HGV, Gewerkschaften, Handwerkerverband usw.“
Es bleibe zu hoffen, dass sich diese Verbände in Zukunft aus den Schlingen der SVP befreien und parteipolitisch neutral verhalten. Die politische Werbung müsse sich die SVP schon selbst organisieren und bezahlen.
Josef Laner