Was ist die Sachwalterschaft?
Publiziert in 18 / 2010 - Erschienen am 12. Mai 2010
Schlanders – Die Sachwalterschaft wurde eingeführt, um „im täglichen Leben vollständig oder teilweise handlungsunfähige Menschen durch befristete oder unbefristete Maßnahmen zu schützen, wobei ihre Handlungsfähigkeit möglichst wenig einzuschränken ist“. So der Art. 1 des Gesetzes Nr. 6 vom Jänner 2004.
Immer häufiger sind Menschen damit konfrontiert, dass Familienmitglieder oder Bekannte im eigenen Umfeld Schwierigkeiten haben, sich notwendige Pflege zu organisieren oder es nicht mehr schaffen, sich angemessen um die Verwaltung des eigenen Vermögens zu kümmern.
Ein Sachwalter kann in solchen Situationen zum Wohle der betroffenen Person handeln und entscheiden. Um über das Thema Sachwalterschaft zu informieren, veranstaltete der Dachverband der Sozialverbände kürzlich einen Informationsabend im Haus der Bezirksgemeinschaft in Schlanders.
Alex Tarneller, der Vormundschaftsrichter des Landesgerichtes Bozen, Außenstelle Schlanders, erklärte den interessierten Anwesenden, für wen eine Sachwalterschaft vorgesehen ist. Die Sachwalterschaft ist eine für körperlich oder psychisch Kranke, Menschen mit Down-Syndrom, Koma-, Schlaganfall-, Alzheimerpatienten, Alkohol- und Drogenabhängige sowie für alle anderen Menschen zweckmäßige Einrichtung, die Unterstützung benötigen.
Antragsberechtigt sind Betroffene selbst in Voraussicht ihrer zukünftigen Unfähigkeit, sowie Ehepartner, Kinder, Verwandte, ein Vormund, die Staatsanwaltschaft oder Verantwortliche der Gesundheits- und Sozialdienste. Der Antrag ist an das Vormundschaftsgericht zu stellen, das dort zuständig ist, wo der Betroffene wohnt oder ansässig ist. Mehr Informationen beim Dachverband der Sozialverbände (0471 324667) oder in der Bezirksgemeinschaft Vinschgau (Tel. 0473 736700).
Einen weiteren Informationsabend hatte es zuvor im Gesundheits- und Sozialsprengel in Mals gegeben.
Ingeborg Rainalter Rechenmacher