Cannabis-Arzneimittel: Mehrheit lehnt überarbeiteten Gesetzentwurf erneut ab und lässt Patientinnen und Patienten erneut im Stich - eine vertane Chance!
Diese Entscheidung bedeutet eine verpasste Chance für Patientinnen und Patienten, die auf eine wirksame und wissenschaftlich anerkannte ergänzende Behandlung in der Schmerztherapie, Palliativmedizin und bei neurologischen Erkrankungen angewiesen sind.
- Dr. Franz Ploner (Team K) hatte seinen Gesetzentwurf zu Cannabis-Arzneimitteln für medizinisch-therapeutische Zwecke nach der ersten Diskussion im Landtag überarbeitet und dabei genau jene Abänderungsvorschläge eingebaut, die damals vom Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit selbst vorgebracht worden waren. Nun heißt es plötzlich, ein eigenes Landesgesetz brauche es gar nicht: Die Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 2018 genüge, die Cannabis-Präparate seien in den Apotheken erhältlich, Probleme seien keine bekannt.
Cannabinoid-basierte Arzneimittel haben sich insbesondere in der Palliativmedizin und in der Schmerztherapie als wichtige therapeutische Option etabliert. Dabei ist der therapeutische Nutzen wissenschaftlich seit Jahren belegt – gerade dort, wo herkömmliche Behandlungen an ihre Grenzen stoßen: bei Spastik, chronischen Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit sowie in der Palliativmedizin. Genau darauf verweist auch der Begleitbericht zum Gesetzentwurf.
„Hier will man den Menschen wieder einmal nicht entgegenkommen", kritisiert Franz Ploner. „Patientinnen und Patienten berichten uns immer wieder von Problemen – sowohl bei der Verschreibung durch die Ärzteschaft als auch beim Erwerb des passenden Arzneimittels in den Apotheken. Wer dies ignoriert, kennt die tägliche medizinische Praxis offensichtlich nicht."
Hinzu kommt, dass die Verschreibung und Abgabe von Cannabis-Arzneimitteln in Italien bereits heute mit erheblichen bürokratischen Hürden verbunden ist. Obwohl die medizinische Anwendung gesetzlich vorgesehen ist, berichten Ärztinnen und Ärzte ebenso wie Patientinnen und Patienten regelmäßig von Schwierigkeiten bei der Verordnung und dem Erwerb in den Apotheken. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten, komplexen Dokumentationspflichten und die oftmals restriktive Auslegung der Vorschriften erschweren den Zugang zu einer Therapie, die in anderen europäischen Ländern längst etabliert ist.
Franz Ploner erinnert daran, dass die Zuständigkeit für Cannabis als Betäubungsmittel primär beim Staat liegt und Italien landesweit nur über ein einziges zur Herstellung ermächtigtes Zentrum verfügt, das den Bedarf nicht deckt. Genau hier sollte das Landesgesetz ansetzen: bei Einkauf, zentraler Ausgabe, Schulung der Ärzteschaft und vereinfachter Verschreibung.
Anstatt die bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen und den Zugang zu einer medizinisch begründeten Behandlung zu erleichtern, hat die Mehrheit im Gesetzgebungsausschuss die Chance vertan, ein Zeichen für eine moderne, patientenorientierte Gesundheitsversorgung zu setzen. “Gesundheitspolitische Entscheidungen sollten sich an den Bedürfnissen der Betroffenen und an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren, nicht an ideologischen Vorbehalten”, ist das Team K überzeugt.
Eine moderne Gesundheitspolitik muss dort handeln, wo Leid gelindert werden kann. Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war das falsche Signal. Das Team K wird das Anliegen der schwerkranken Patientinnen und Patienten nicht fallen lassen.
Team K, Landtagsfraktion