Geförderter Wohnbau: Neue Musterverordnung liegt vor
Überarbeitung des Reglements für die Zuweisung der Flächen ist aufgrund der Wohnreform 2025 notwendig geworden - Südtiroler Gemeindenverband übernimmt Initiative und bindet Abteilung Wohnbau ein
- Die Wohnreform 2025 hat auch eine Abänderung der Musterverordnung zurZuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau notwendig gemacht. Die Ausarbeitung der neuen Musterverordnung wurde auf Initiative des Südtiroler Gemeindenverbandes in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Wohnbau vorgenommen und dient den Südtiroler Gemeinden als Grundlage für den Erlass der notwendigen Verordnungen auf lokaler Ebene.
„Das Landesgesetz eröffnet den Gemeinden einen gewissen Ermessensspielraum. Die neue Musterverordnung schafft dafür Rechtssicherheit und ermöglicht es den Gemeinden, die Kriterien innerhalb der gesetzlichen Grenzen in begrenztem Maß an die lokalen Gegebenheiten anzupassen", erklärt Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair.
Durch die Wohnreform 2025 haben sich im Bereich der Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau einige Neuerungen ergeben, unter anderem bei den Zugangskriterienund bei den Einkommensgrenzen. Als Voraussetzung für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau müssen Mitglieder von Wohnbaugenossenschaften oder Einzelgesuchsteller zum Beispiel ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in der betreffenden Gemeinde und seit mindestens 5 Jahren im Land Südtirol vorweisen können. Weiters sind neue Einkommensgrenzen festgelegt worden, wobei als Obergrenze das Gesamteinkommen der fünften Einkommensstufe herangezogen wird. Außerdem wird in der Musterverordnung berücksichtigt, dass nun auch explizit der gemeinnützige Wohnbau zu dieser Förderschiene zugelassen ist.
Der Südtiroler Gemeindenverband zeigt sich mit der Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Wohnungsbau zufrieden. Deren Vertreter hätten ihre Expertise in die eigens vom Gemeindenverband eingesetzten Arbeitsgruppe eingebracht. An dieser waren weiters auch die Gemeindesekretärinnen der Gemeinden Klausen und St. Ulrich sowie zwei Vertreter des Gemeindenverbandes beteiligt. Die Gemeindesekretärinnen hätten dabei ihre Fachkenntnisse, Praxiserfahrungen und Anwendungsfragen beigesteuert, der Gemeindenverband die redaktionelle Ausarbeitung übernommen.
„Jetzt sind die Gemeinden am Zug und aufgerufen, ihre Spielräume zu nutzen und mit klaren, wirksamen Regeln dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller und einfacher zu leistbarem Wohnraum kommen“, meint der Präsident des Gemeindenverbands, Dominik Oberstaller.
LPA/pir