Land schreibt 27 Stellen für Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus

Die Landesverwaltung sucht 27 qualifizierte Bibliothekarinnen und Bibliothekare - Bewerbungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind bis 19. Juni um 12 Uhr online möglich

- Wer gerne mit Medien arbeitet, Bildung mitgestaltet und einen sicheren Arbeitsplatz mit Sinn sucht, findet beim Land Südtirol attraktive Berufsperspektiven. Derzeit läuft ein öffentlicher Wettbewerb für die unbefristete Aufnahme von 27 Bibliothekarinnen und Bibliothekaren der VII. Funktionsebene. "Mit diesem Wettbewerb stärken wir gezielt Bibliotheken als zentrale Orte der Bildung und der kulturellen Teilhabe im ganzen Land und bieten sichere und vielseitige Arbeitsplätze für Menschen, die einen Beitrag für Schulen, Land, Gemeinden und die gesamte Gesellschaft leisten wollen", sagt PersonallandesrätinMagdalena Amhof.
Angeboten werden Stellen in Vollzeit und Teilzeit, die der Abteilung Deutsche Kultur sowie den Schulen mit deutscher, italienischer oder ladinischer Unterrichtssprache zugeordnet sind. Die Arbeitsplätze befinden sich an Bibliotheken in Bozen, Auer, Lana, Meran, Bruneck, Prad am Stilfserjoch, Ritten, Sterzing, Toblach, Wolkenstein, Leifers, Innichen und Klausen.

Bis 19. Juni um 12 Uhr online bewerben
Die Bewerbung mit Lebenslauf ist ausschließlich online unter dem Linkhttps://personal.provinz.bz.it/de/wettbewerbe-verwaltungspersonal mittels SPID, CIE (Elektronischer Personalausweis), oder Bürgerkarte möglich. Die Einreichfrist endet am 19. Juni 2026 um 12 Uhr. Die schriftliche Wettbewerbsprüfung findet am 8. Juli 2026 statt, die mündlichen Prüfungen beginnen ab 15. Juli 2026.
Zum Wettbewerb zugelassen sind Personen ab 18 Jahren mit italienischer Staatsbürgerschaft.Voraussetzung ist der Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums im spezifischen oder geisteswissenschaftlichen Bereich. In bestimmten Fällen, die in der Ausschreibung festgelegt sind, wird vom verlangten Studien- oder Berufstitel abgesehen. Ebenso verlangt wird auch der Zweisprachigkeitsnachweis C1. Angehörige der ladinischen Sprachgruppe müssen zusätzlich die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen.
Für die Teilnahme ist außerdem eine gültige Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer Sprachgruppe erforderlich. Diese Bescheinigung muss spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist wirksam sein und im Original vorgelegt werden.

LPA/san

Zum Newsarchiv
Vinschger Sonderausgabe

Diese Seite verwendet Cookies für funktionale und analytische Zwecke. Lesen Sie unsere Cookie-Richtlinien für weitere Informationen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden.