„Alpenkohle“
Kaum ein anderes Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft hat in der jüngsten Vergangenheit zu derart heftigen Reaktionen geführt, wie die Verhaftung von 5 Südtirolern im Zusammanhang mit der Operation „Alpenkohle“. Nach 16-tägiger vorbeugender Verwahrungshaft sind alle wieder frei, darunter auch Andreas Tappeiner, Obmann der Laaser-Eyrser Energiegenossenschaft (Leeg), und Verwaltungsratsmitglied Hugo Trenkwalder. Für Unverständnis, Empörung und Kritik sorgten vor allem die Vorgehensweise der Sicherheitskräfte bei der Verhaftung und der in den Raum gestellte Verdacht „mafiöser Machenschaften“. Vertreter aus Politik und Wirtschaft und auch viele Bürger äußerten sich bestürzt. Auch nach der Freilassung aller 5 Südtiroler und der Aufhebung der vorbeugenden Maßnahmen seites des Freiheitsgerichtes Trient am 4. Juni flatterten viele Stellungnahmen in die Redaktionen (siehe Seite 16). Nun darf man gespannt sein, wie das Gericht die Verhaftungen vom 19. Mai beurteilt und wie es in dieser Causa inhaltlich weitergeht. Der Vorwurf lautet, dass Rest-Asche aus dem Fernheizwerk – entstanden durch Holzvergasung – nicht als Abfall deklariert, sondern zu Grillkohle und weiteren Produkten verarbeitet und in den Handel gebracht worden sei. Was nach wie vor gilt, ist die Unschuldsvermutung: Jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, gilt solange als unschuldig, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist.
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