Neue Regeln für nachhaltige Fischerei in Südtirol

Landesregierung genehmigt neue Durchführungsverordnung zur Fischerei - Klare Regeln für den Schutz aquatischer Lebensräume und eine nachhaltige Bewirtschaftung

- Die Landesregierung hat am 18. September auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher die neue Durchführungsverordnung zum Landesgesetz über den Schutz der aquatischen Lebensräume und die nachhaltige Fischerei gutgeheißen. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert und die Voraussetzungen für eine landesweit einheitliche und rechtskonforme Anwendung geschaffen.
Das Landesgesetz vom 13. Februar 2023 regelt den Schutz der aquatischen Lebensräume und die nachhaltige Nutzung der Fischerei in Südtirol umfassend. Für mehrere Bestimmungen sieht es ausdrücklich eine Durchführungsverordnung vor, die einheitliche Verfahren, technische Kriterien und administrative Abläufe im Detail festlegt. Zugleich wird die bisher geltende Durchführungsverordnung zur Fischerei aufgehoben.
"Die neue Verordnung schafft klare und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten", betont Landesrat Walcher: "Die Verordnung verbindet den Schutz unserer Gewässer undFischbestände mit einer verantwortungsvollen, nachhaltigen Fischerei; damit wird die praktische Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen erleichtert und zugleich Rechtssicherheit für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, Fischereiberechtigte sowie Kontrollorgane gewährleistet."
Die Durchführungsverordnung zum Landesgesetz über den Schutz der aquatischen Lebensräume und die nachhaltige Fischerei enthält detaillierte Vorgaben zur Überwachung der Fischbestände und der Artenzusammensetzung sowie zu Maßnahmen desArtenschutzes. Sie regelt zudem die Fischereirechte und die Vergabe von Konzessionen. Weitere Bestimmungen betreffen die Bewirtschaftungspläne und die mehrjährige Strategie für die Bewirtschaftung der Fischwasser. Festgelegt werden auch die Grundsätze für einefischgerechte und nachhaltige Angeltätigkeit sowie die Schonmaße und Schonzeiten. Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung die Ausstellung von Fischereilizenz undFischerschein und regelt die Organisation der Fischerprüfung.

LPA/mac

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