Öffentliche Sportanlagen: Mehr Mittel zur Deckung der Energiekosten

Gemeinden, die Hallenbäder oder Kunsteisanlagen betreiben, erhalten in diesem Jahr eine stärkere Unterstützung des Landes zur Deckung der Energiekosten

- Die Gemeinden, die Hallenbäder oder Kunsteisanlagen betreiben, können auch 2026 bei der Abdeckung der Energiekosten mit Unterstützung des Landes rechnen. Mit vier Millionen Euro springt das Land Südtirol den Gemeinden zur Seite, die diese Sportanlagen betreiben, und mit den hohen Energiekosten kämpfen. Die Voraussetzungen für die Zuweisung der Finanzmittel hat die Landesregierung am 22. Mai auf Vorschlag des Landeshauptmanns und Gemeindenlandesrats Arno Kompatscher getroffen. Sie hat eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2026 genehmigt und den Landeshauptmann zu deren Unterzeichnung ermächtigt.
"Auch diese Zusatzvereinbarung zur Gemeindefinanzierung zeigt, was wir bereits mehrfach angekündigt haben: Die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Mittel sind gestiegen", erklärt Kompatscher. "In diesem Fall liegt der Anstieg bei über 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr."
Auf der Grundlage dieser Zusatzvereinbarung erhalten die Standortgemeinden von Hallenbädern insgesamt drei Millionen Euro an Landesgeldern, und zwar eine Million Euro mehr als im Jahr 2025, um die Energiekosten decken zu können und jene von Kunsteisanlagen eine Million Euro.
Die Finanzmittel für den Betrieb der Sportstätten auf der Grundlage der Sportstättenerhebung des Landes werden nach festgelegten Kriterien und nach Energiebedarf zugewiesen. So zählen bei den Hallenbädern die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage im Jahr 2025. Vorausgesetzt wird, dass die Anlage öffentlich zugänglich oder für eine Wettkampftätigkeit homologiert ist. Bei den Kunsteisanlagen wird zwischen Eishallen und Eisplätzen unterschieden. Bei den Eishallen, an die 750.000 Euro gehen, gelten die Publikumsränge, die Eisfläche und die Betriebstage Öffnungstage im Jahr 2025 als Verteilungsschlüssel. Die für die Eisplätze bestimmten 250.000 Euro werden im Verhältnis zu Eisfläche und Betriebstagen im Jahr 2025  aufgeteilt. Berücksichtigt werden Eisplätze, auf denen Jugendkategorien Leistungssportaktivität ausüben.
Um Schließungen von Sportanlagen angesichts der angestiegenen Energiekosten zu vermeiden, hatte die Landesregierung 2022 beschlossen, die auf den Gemeinden lastenden Mehrkosten auszugleichen. Nach der Genehmigung der Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2026 am 22. Mai und deren Unterzeichnung kann das Amt für Gemeindenfinanzierung der Landesabteilung Öffentliche Körperschaften die 4 Millionen Euro an die 25 Gemeinden für den Betrieb von 38 Anlagen auszahlen.  

LPA/red/pio

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