Wenn das Auto nach dem Tanken Schäden aufweist …

Seit die Treibstoffpreise gestiegen sind, nehmen in der VZS die Meldungen über Fahrzeugschäden zu.
VZS: „Kraftstoff und Belege aufbewahren, Schäden beanstanden und bei der Reparatur einen schriftlichen Bericht verlangen“

- Seit einigen Wochen, zeitgleich mit dem Anstieg der Diesel- und Benzinpreise, haben die Meldungen an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) über schwerwiegende Probleme und Schäden an Fahrzeugen, die unmittelbar nach dem Tanken auftraten, stark zugenommen. 

Die gemeldeten Fälle weisen alle ähnliche Merkmale auf: wenige Kilometer nach dem Tanken bleibt das Auto stehen und muss abgeschleppt werden. Derzeit lässt sich jedoch noch keine gemeinsame Ursache feststellen. 

Es ist auch nicht möglich, den Verbrauchern eine Vorgehensweise beim Tanken zu empfehlen, die eventuelle Probleme mit Sicherheit ausschließen kann. Vor allem aus diesem Grund fordert die VZS die Autofahrer auf, beim Tanken besonders darauf zu achten, dass sie Belege aufbewahren, d. h. immer mit Kreditkarte oder EC-Karte zu bezahlen und stets die Quittung zu verlangen (diese wird bei Selbstbedienung nur ausgestellt, wenn man sie bei der Auswahl der Zapfsäule bzw. während des Zahlungsvorgangs anfordert).

Sollte das Fahrzeug unmittelbar oder kurz nach dem Tanken Probleme zeigen (die uns gemeldeten Fälle betreffen insbesondere Startschwierigkeiten, Leistungsverlust und vor allem das Absterben des Motors), ist es wichtig, alle möglicherweise nützlichen Informationen umgehend zu sammeln und aufzubewahren. 

Insbesondere empfehlen die Berater der VZS Folgendes:

  • Auf der Rechnung des Abschleppdienstes sollte deutlich: die Adresse oder die Straßenkilometerangabe vermerkt werden, an der bzw. bei der das Fahrzeug abgeholt wurde, sowie die Werkstatt, in die es gebracht wurde.
  • Eine Kraftstoffprobe aufzubewahren und die Werkstatt zu bitten, eine technische Überprüfung durchzuführen sowie, wenn möglich, ein Gutachten oder einen schriftlichen Bericht zu erstellen, in dem die festgestellten Probleme, die erforderlichen Maßnahmen und die möglichen Ursachen des Defekts sowie gegebenenfalls auch die im Kraftstoff festgestellten Anomalien, wie beispielsweise das Vorhandensein von Wasser, Verunreinigungen oder anderen Kontaminationen, aufgeführt sind.
  • Alle Quittungen und Rechnungen für den Abschleppdienst, die Diagnose, die Reparatur und alle anderen Kosten, die infolge des Problems entstanden sind (auf der Rechnung sollte auch der Grund für die Reparatur vermerkt sein), aufbewahren.
  • Das Problem unverzüglich und schriftlich dem Tankstellenbetreiber und dem zuständigen Mineralölkonzern melden und dabei angeben, an welcher Tankstelle getankt wurde (in der Regel anhand einer Nummer auf dem Kassenbon erkenntlich), welche Art und welche Menge an Kraftstoff gekauft wurde sowie die verwendete Zahlungsart, die Umstände, unter denen das Problem aufgetreten ist, sowie etwaige am Fahrzeug durchgeführte Maßnahmen; all dies ist durch Belege (in Form von Fotokopien) zu dokumentieren, die dem Schreiben beizufügen sind. 

Das Schreiben ist per Einschreiben mit Rückschein oder per zertifizierter E-Mail (PEC) zu versenden, damit die Beanstandung sowie deren Zeitpunkt nachvollziehbar sind. Außerdem ist der als Schadensersatz geforderte Betrag zusammen mit dem IBAN anzugeben, oder die gewünschte Art der Entschädigung zu nennen. Dabei ist auch die Frist für die Antwort anzugeben; andernfalls kann vermerkt werden, dass man sich das Recht vorbehält, ein zweites Schreiben mit dem geforderten Gesamtbetrag nachzusenden. 

Verbraucherzentrale Südtirol

Zum Newsarchiv

Diese Seite verwendet Cookies für funktionale und analytische Zwecke. Lesen Sie unsere Cookie-Richtlinien für weitere Informationen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden.