10-Prozent-Hürde in Naturns
Publiziert in 31 / 2014 - Erschienen am 10. September 2014
Naturns - Wenn wenigstens 10% der über 16-Jährigen unterschreiben, können die Bürger der Gemeinde Naturns selbst eine Volksabstimmung veranlassen. Dies ist nur eine von vielen Regeln, wie sie in der Verordnung über die Durchführung von Volksabstimmungen festgeschrieben sind. Der Gemeinderat stimmte der Verordnung mit breiter Mehrheit zu. Zusätzlich zur 10-Prozent-Hürde gab es weitere strittige Punkte. So sind ausschließlich einführende und abschaffendene Volksabstimmungen möglich. Nicht abgestimmt werden darf unter anderem immer dann, wenn es um Erweiterungen von Gewerbe- oder Wohnbauzonen geht. Die Ausweisung neuer Zonen kann hingen sehr wohl Gegenstand von Abstimmungen sein. Es können sowohl auf Gemeinde- als auch auf Fraktionsebene Abstimmungen stattfinden. Die Verordnung sieht außerdem eine umfassende Informationspflicht vor, einen „Bürger-Rat“, ein „Bürger-Cafe“ sowie eine Homepage der Gemeinde als Bürgerforum (Bürger aktiv im Netz). BM Andreas Heidegger und der
SVP-Fraktionssprecher Hans Unterthurner sprachen von weitreichenden Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. „Die 10-Prozent-Hürde ist richtig“, sagte Unterthurner. Sie sei eine Gewähr dafür, dass immer dann abgestimmt wird, wenn es um wichtige Themen geht und nicht nur um politisches Geplänkel, „wie wir es bei der Landesabstimmung am 9. Februar erleben mussten.“ sepp

Josef Laner