17 CHF Zoll für 1 kg Fleisch
Publiziert in 24 / 2014 - Erschienen am 2. Juli 2014
Vinschgau/Schweiz - Seit 1. Juli gelten für Schweizer Bürger neue Bestimmungen im Reiseverkehr. Die Bestimmungen des Schweizerischen Bundesrates betreffen Waren, die Privatpersonen in die Schweiz einführen. Das ist vor allem für den Vinschgau von Interesse, denn die Zahl der Gäste und Tagesbesucher aus der Schweiz steigt kontinuierlich. Für Tabakfabrikate, alkoholische Getränke und bestimmte Lebensmittel sind nach wie vor ab einer gewissen Menge Zollabgaben zu bezahlen. Für alle anderen Waren ist nur die Mehrwertsteuer zu entrichten, sofern der Gesamtwert aller Waren 300 Franken übersteigt. Aufgrund von Meldungen aus dem Vinschgau hat der Kammerabgeordnete Albrecht Plangger im Parlament eine Initiative gestartet, um die Freigrenzen im kleinen und großen Grenzverkehr zwischen Italien und der Schweiz wieder auf das alte Niveau zu bringen. Dies deshalb, weil gemäß der neuen Bestimmungen vor allem das Mitnehmen von Fleischprodukten von bisher 3 kg pro Person (über 17 Jahren) auf 1 kg reduziert wurde. Darüber hinaus wird laut Plangger ein überproportionierter Zoll verlangt, sprich 17 Franken pro kg. „Das ist zumeist mehr als die Ware selbst wert ist“, beanstandet Plangger. „Der freie Warenverkehr wird behindert. Der Schweizer Gast ist sehr südtirolfreundlich und die Südtiroler Fleischprodukte wie Speck und Würste sind sehr beliebt. Die restriktive Maßnahme wird sich im ganzen Land negativ auswirken,“ so der Kammerabgeordnete. Die Antwort auf eine Anfrage an den Finanzminister sei nicht zufriedenstellend ausgefallen. Die Regierung sei sich der negativen Auswirkungen und der Ungleichbehandlung nicht bewusst. Plangger will nun auch die politischen Vertreter der Grenzregionen zur Schweiz (Lombardei und Piemont) einschalten und noch in dieser Woche das direkte Gespräch mit dem zuständigen Minister suchen. sepP

Josef Laner