Abbau in Göflan bis 2033 gesichert
Publiziert in 35 / 2016 - Erschienen am 5. Oktober 2016
Rekurse der Laaser Marmorindustrie GmbH und der Lechner Marmor AG abgewiesen. Aufatmen bei der Göflaner Marmor GmbH.
Schlanders/Göflan - Das Verwaltungsgericht Bozen hat alle Rekurse der Laaser Marmorindustrie und der Lechner Marmor AG im Zusammenhang mit der Genehmigung des Marmorabbaus in Göflan abgewiesen. Die Urteile wurden am 28. September veröffentlicht. Im Vorjahr hatte die Göflaner Marmor GmbH beim Land um eine Verlängerung der Abbaugenehmigung bis 2033 angesucht. Die Landesregierung stimmte allerdings zur einer 2-jährigen Verlängerung zu, weil damals die Übertragung der Verwaltungskompetenzen für den Südtiroler Nationalparkanteil an das Land bevor stand. Für die Abbaugenehmigung ist u.a. auch das Gutachten des Nationalparks notwendig. Die Göflaner Marmor GmbH hat diese kurzfristige Verlängerung bei der Landesregierung beanstandet. Bei einer nur 2-jährigen Genehmigung sei es für das Unternehmen unmöglich, langfristig zu planen und zu investieren. Die Landesregierung sah dies ein und genehmigte eine Verlängerung bis 2033. Die Laaser Marmorindustrie GmbH und die Lechner Marmor AG legten sowohl gegen die 2-jährige Verlängerung als auch gegen die Verlängerung bis 2033 Rekurs beim Verwaltungsgericht ein. Das Gericht hat nun alle Rekurse abgewiesen und die rekurrierenden Firmen aus Laas zur Zahlung der Streitspesen zu Gunsten des Landes, des Nationalparks, der Gemeinde Schlanders und der Göflaner Marmor GmbH verurteilt. „Für uns sind diese Urteile ein sehr wichtiger Sieg“, sagte Burkhard Pohl, der Inhaber der Göflaner Marmor GmbH, am Freitag dem
der Vinschger. Die Göflaner Marmor könne nun dank der Verlängerung bis 2033 in Ruhe weiterhin Marmor in Göflan abbauen und ihn im eigenen Werk in Schlanders verarbeiten und veredeln. Zu den bisherigen Streitereien und rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Marmorabbau und dem Abtransport hält Pohl grundsätzlich fest, „dass wir unsererseits kein einziges Verfahren angestrengt haben.“ Alle Rekurse seien von den Bruchbetreibern in Laas bzw. eines Privaten in Göflan ausgegangen. Pohl: „Wir wollen nicht streiten.“ Als weiteren wichtigen Schritt erwartet sich die Göflaner Marmor GmbH nun eine endgültige Lösung der Frage des Abtransports. Den Abtransport des Marmors in Göflan muss laut Vertrag die Gemeinde Schlanders garantieren. Das Land und die Fraktion Göflan plädieren für einen Abtransport über die Straße in Göflan. Sollte sich diese Lösung in absehbarer Zeit nicht als rechtsicher und endgültig erweisen, hat die Göflaner Marmor GmbH einen Plan B im Busch. Es ist dies der Bau einer Materialseilbahn. „Alle notwendigen Genehmigungen liegen vor. Die Baukonzession haben wir kürzlich abgeholt“, sagt Burkhard Pohl. sepp

Josef Laner