Abstimmung war ungültig, aber...
Publiziert in 21 / 2016 - Erschienen am 1. Juni 2016
„Satzung und Verordnung bleiben aufrecht“
Bozen/Mals - Wenngleich das Landesgericht Bozen die Volksabstimmung in Mals für ungültig erklärt hat, „bleiben die Gemeindesatzung und die Verordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aufrecht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.“ Dies bestätigte BM Ulrich Veith am Tag nach dem Bekanntwerden des Urteils dem der Vinschger. Der Südtiroler Bauernbund hatte in einer Pressemitteilung geschrieben, „dass dieses Urteil zu erwarten war.“ Bereits im Vorfeld der Volksabstimmung hätten die Staatsadvokatur, das Ministerratspräsidium in Rom, das Regierungskommissariat in Bozen sowie namhafte Rechtsexperten betont, dass die Volksabstimmung nicht zulässig sei. Auch der Bauernbund habe wiederholt seine Bedenken geäußert. „Nun hat das Landesgericht die Klage von 140 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mals behandelt und den Klägern Recht gegeben“, so der Bauernbund. In der Urteilsbegründung heiße es u.a., dass das „Promotorenkomitee für eine pestizidfreie Gemeinde Mals“ keinen Rechtsanspruch auf Abhaltung der Volksabstimmung gehabt habe. Die vom Komitee vorgelegte Fragestellung war unzulässig. Das Landesgericht habe „den Beschluss der Kommission für Abstimmungen der Gemeinde Mals und die darauf folgenden Maßnahmen der Volksabstimmung bis hin zur Kundmachung des Bürgermeisters der Gemeinde über den Ausgang der Volksabstimmung allesamt für ungültig und rechtsunwirksam erklärt.“ Für den Bauernbund zeigt das Urteil, „dass der Weg der Volksabstimmung, den die Gemeinde Mals trotz zahlreicher Bedenken gegangen ist, der falsche war. Nun sind alle, besonders aber die Gemeinde Mals, gefordert, wieder ‚zusammenzufinden’, das Gespräch zu suchen und die Gräben wieder zuzuschütten, statt neue aufzureißen.“ Auf die Frage, ob nun auch Schadensersatzklagen oder ein Einschreiten des Rechnungshofes zu erwarten seien, meinte Ulrich Veith: „Das glaube ich nicht, denn es wurden nicht die Abläufe der Abstimmung beanstandet, sondern vor allem die Fragestellung.“ Wären die Bürger gefragt worden, ob sie dafür sind, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten alles unternimmt, um pestizidfrei zu werden, wäre das Urteil vermutlich anders ausgefallen. Des Risikos, dass das Gericht den Rekurs annehmen könnte, sei man sich schon vor der Verabschiedung der Verordnung bewusst gewesen. Die Verordnung baue nicht auf das Ergebnis der Volksabstimmung auf, sondern auf die Gemeindesatzung und das Prinzip der Gesundheitsvorsorge. Die Verordnung sehe ganz bewusst kein Totalverbot aller Pflanzenschutzmittel vor, sondern nur ein Verbot sehr giftiger und giftiger Mittel. Für andere Mittel sieht die Verordnung klare Abstände vor. Insgesamt gesehen gab sich Veith ob des Urteils wenig beunruhigt. Er bemerkte zudem, dass Volksabstimmungen in der Gemeinde Mals bindend sind. Ob auch gegen die Verordnung mit Rekursen vorgegangen wird, bleibt abzuwarten. Sepp
Josef Laner