Ausnahmegenehmigung als Rettung
Publiziert in 28 / 2016 - Erschienen am 27. Juli 2016
SCHLANDERS - Bei der Geburtenabteilung in Sterzing gehen die Lichter aus. Anders jedoch soll es, wie bereits berichtet, beim Schlanderser Krankenhaus sein. Hier setzt die Südtiroler Landesregierung auf eine staatliche Ausnahmegenehmigung. Denn, zwar erfüllt die hiesige Geburtenabteilung nicht die vorgesehenen Standards und kommt nicht auf die Mindestzahl von 500 Geburten jährlich, dennoch sind es die besonderen geographischen Gegebenheiten des Tals, die für eine Ausnahmeregelung sprechen. Der Antrag zur Abweichung der geltenden Bestimmung muss bis Freitag an das gesamtstaatliche Geburtenkomitee des Gesundheitsministeriums in Rom gestellt werden. In der vergangenen Woche wurde die Formulierung für eben diese Ausnahmeregelung von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker und Verantwortlichen aus dem Vinschgau sowie dem Sanitätsbereich besprochen. Die vom Sanitätsbetrieb und vom Gesundheitsressort gesammelten und vom technischen Komitee besprochenen Daten unterstreichen die erschwerte Erreichbarkeit der Geburtenstation von Schlanders. „Dies und die Anzahl der Gebärenden aus dem unmittelbaren Einzugsgebiet, die Zusammenarbeit mit Meran, die abgedeckte personelle Besetzung sind Grundlage für die Ausnahmegenehmigung“, betont Stocker. Derzeit arbeite man neben der personellen Besetzung der Geburtenabteilung auch an einer engeren Zusammenarbeit mit dem Meraner Krankenhaus. AM

Michael Andres