Begriffsklauberküche

Publiziert in 9 / 2015 - Erschienen am 11. März 2015
Treffen sich zwei Philosophen. Fragt der eine: „Was ist eine Definition?“ Antwortet der andere: „Das hängt ganz davon ab, wie du »definieren« definierst.“ Ob Sie über diesen Witz lachen können, hängt wahrscheinlich ganz davon ab, wie Sie »Witz« definieren. Aber Spaß beiseite. In der Tat helfen uns klare Bedeutungen sehr oft. Zumindest in der Theorie. Ein Fall, in dem es um Begriffsklauberei geht, regt indes auf. In der Causa des deutschen Politikers Sebastian Edathy ist es zunächst darum gegangen, ob das bei ihm gefundene Bildmaterial – nackte Kinder von einer einschlägigen Internetseite – juristisch gesehen überhaupt den Tatbestand der Kinderpornografie erfüllt. Gut, in einem Rechtsstaat muss alles seine Ordnung haben. Nun entgeht er aber gegen Zahlung eines läppischen Betrags von 5.000 Euro und dem Geständnis (!) „Die Vorwürfe treffen zu“ einem Prozess und ist damit nicht vorbestraft. Dass er aber gleichzeitig rechtlich korrekt behaupten kann, dass es „keine Schuldfeststellung“ gab, bestärkt das Gefühl, dass es eine Gerechtigkeit jenseits der Begrifflichkeiten geben muss. z
Christian Zelger
Christian Zelger

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