Im Bild (v.l.): Erich Achmüller, Sergio Aureli, Christine Stieger und Kammerabgeordneter Albrecht Plangger.

Beratung der Grenzpendler

Informationstag in Steuer-, Arbeits- und Versicherungsrecht

Publiziert in 25 / 2018 - Erschienen am 17. Juli 2018

Schlanders - Eine interessante Veranstaltung fand kürzlich auf Einladung der Arbeitsstelle für Südtiroler in der Welt beim KVW in Schlanders statt. Sergio Aureli aus Chiasso, Regionaler Sekretär der Schweizer Gewerkschaft Unia und zuständig für Grenzpendlerfragen, informierte über Steuer-, Arbeits- und Versicherungsrecht der Schweiz und Italiens. Zielgruppe waren Funktionäre, von Banken, Wirtschaftsberatungsbüros und Verbänden, die u.a. in der Beratung von Grenzpendlern tätig sind. Anwesend waren auch der Vorsitzende der Arbeitsgruppe der Grenzpendler, Sepp Trafojer, sowie einige von deren Mitgliedern. Einleitend begrüßte der KVW Bezirksvorsitzende Heinrich Fliri die Teilnehmenden. Christine Stieger von der Grenzpendler-Informationsstelle Mals berichtete über die Tätigkeiten der vergangenen Monate. Aureli führte in das derzeit geltende Steuersystem im Sinne des bilateralen Abkommens von 1974 ein. Demzufolge werden die Einkommen von Tages-Grenzpendlern in der Schweiz besteuert. Von diesen Steuern werden 38,8 Prozent an Italien überwiesen. Der Staat weist dann diese Gelder den Gemeinden zu, aus denen die Pendler stammen. Gemeinden, die weniger als 4 Prozent an Grenzpendlern haben, werden nicht berücksichtigt. Tages-Grenzpendler (innerhalb der 20 km von der Grenze) werden in Italien nicht mehr besteuert. Die anderen Grenzpendler erhalten einen Steuerfreibetrag von 7.500 Euro.

Neues Abkommen

Zurzeit wird zwischen Italien und der Schweiz ein neues Abkommen ausgehandelt. Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen in Zukunft 70 Prozent der Pendlereinkommen in der Schweiz und 30 Prozent in Italien besteuert werden. In welcher Höhe die Besteuerung ausfallen wird, ist noch nicht festgelegt. Man will sich schrittweise an das normale Steuersystem anpassen. Für die betroffenen Gemeinden soll ein eigener Fonds eingerichtet werden. Die Rentenversicherung beruht in der Schweiz auf mehreren Säulen: der verpflichtenden staatlichen Vorsorge (Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, 5,15 Prozent) und der beruflichen Vorsorge (BVG) über den Arbeitgeber, die ebenfalls verpflichtend ist. Das gilt unter bestimmten Umständen auch für die vom Schweizer Arbeitgeber geleisteten Zahlungen zur Altersvorsorge. Die gezahlten Beiträge können bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Auch die Beiträge für die Schweizer Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden als Sonderausgaben vom Finanzamt anerkannt. Ausschlaggebend für die Frage, in welchem Staat die Steuererklärung gemacht werden muss, ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen („centro degli interessi vitali“, z.B. wo sich die Familie befindet). Wer in der Schweiz wohnt, ist angehalten, sich über das Konsulat in die AIRE (Register der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) bei der Gemeinde eintragen zu lassen. Unter anderem auch um Probleme mit dem Führerschein, mit dem Auto, mit der Sanität zu vermeiden. In der Schweiz ist man normalerweise nur bei der Arbeit versichert. Für das Leben außerhalb des Betriebes muss man sich privat versichern. Wer in der Schweiz ein Bankkonto hat, muss dies in der italienischen Steuererklärung angeben. Ausgenommen sind Bankkonten, die im Mittel 5.000 Euro nicht überschreiten. Diese Angabe ist vor allem wichtig, um bei Transferierung von Geldbeträgen nach Italien keine Beanstandungen zu haben. In der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Neuigkeit: künftig werden bei Kurzarbeit auch Grenzpendler von der Schweizer Arbeitslosenversicherung entschädigt. Anschließend an das Referat gab es seitens der Tagungsteilnehmer noch zahlreiche Fragen, die der Referent in kompetenter Weise beantwortete. Erich Achmüller, Vorsitzender der Südtiroler in der Welt, dankte dem Referenten sowie den Tagungsteilnehmern für das rege Interesse. Er hob hervor, dass die Zusammenarbeit mit der Unia Schweiz erste Früchte trage. Die Grenzpendler-Informationsstelle Mals (Marktgasse 4) ist donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr geöffnet, freitags von 8.30 bis 12 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 8.30 bis 12 Uhr.

Redaktion

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