Berufung wahrscheinlich
Mals - Nachdem das Verwaltungsgericht Bozen die Durchführungsverordnung der Gemeinde Mals über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet als nichtig erklärt hat, weil sie dafür keine Zuständigkeit habe, wird gegen dieses Urteil nun wahrscheinlich Berufung beim Staatsrat in Rom eingelegt. Das bestätigte BM Ulrich Veith am 14. Oktober. Er habe das Urteil zusammen mit dem Rechtsanwalt analysiert und gehe jetzt davon aus, dass es beim Staatsrat angefochten wird. Die große Mehrheit der Bevölkerung stehe nach wie vor hinter einer „pestizidfreien Gemeinde“. Klein beigeben werde die Gemeinde auf keinen Fall. Hand in Hand mit dem Bekanntwerden des Urteils hatte LR Arnold Schuler auch auf ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verwiesen, wonach die geltenden EU-Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ausreichen, um die Bevölkerung und Umwelt zu schützen.