"Collaudo" für Zweiräder

Publiziert in 5 / 2003 - Erschienen am 13. März 2003
Sicherheit über alles, vor allem auf der Straße, das haben sich auch unsere Gesetzesvertreter in Rom zu Herzen genommen und nun auch für alle motorisierten Zwei- und Dreiräder die periodischen Hauptuntersuchungen eingeführt. Bereits im vierten Jahr nach der ersten Zulassung muss jetzt jedes Fahrzeug das erste Mal vorgefahren werden, nachher alle zwei Jahre. Während die Personenkraftwagen und kleinen Transportfahrzeuge in mehreren privaten Werkstätten im Vinschgau die Hauptuntersuchung machen können, gibt es eine solche Prüfstraße für Zwei- und Dreiräder im Vinschgau noch nicht. Man muss somit mindestens nach Meran fahren, was mit einem Kleinmotorrad, das nur 45 km/h (schnell) fährt, nicht so ganz ohne ist. Heuer sind folglich alle Fahrzeuge fällig, die vor dem 31.12.1999 zugelassen worden sind. Fällig ist die Kontrolle jeweils innerhalb Monatsende desselben Monats, in dem das Fahrzeugbüchlein ausgestellt wurde. Wurde ein Schein zum Beispiel am 3. April 1996 ausgestellt, so ist innerhalb 30. April 2003 das Fahrzeug vorzuführen. Schnellstens zum „Collaudo“ müssen alle Fahrzeuge, die vor dem 31. 12. 1993 zugelassen worden sind und noch nie kontrolliert wurden. Deren Termin ist bereits voriges Jahr verfallen. Ist ein Termin überfällig, gibt es keine Strafen, das Fahrzeug darf lediglich nicht mehr benützt werden. Wird man aber dennoch auf einer öffentlichen Straße ertappt, wird das Büchlein entzogen, eine Strafe verhängt und man muss zur Kontrolle nach Bozen. Schlimmer kann es im Falle eines Unfalls ausgehen, die Versicherung kann Regress beanspruchen und den gesamten Schaden nachträglich einfordern.

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