Denkmalschutz

Publiziert in 37 / 2014 - Erschienen am 22. Oktober 2014
Glurns - Alle Grund- und Bauparzellen im Umkreis von 100 Metern von den Stadt­mauern von Glurns werden unter Denkmalschutz gestellt. Das hat die Landesregierung am 14. Oktober beschlossen. Innerhalb dieser Bannzone darf nicht gebaut werden. Nicht erlaubt sind auch Betonsäulen, Netze, Folien oder andere Hilfsbauten für die Landwirtschaft. LPA
Landespresseamt

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