Der Fall „Walchersteig“

Publiziert in 34 / 2013 - Erschienen am 2. Oktober 2013
Prad - Schon seit Jahren ist der „Walchersteig“ in Prad Gegenstand vieler Diskussionen. Auch im Gemeinderat wurde mehrfach darüber debattiert. Der Steig befindet sich auf privatem Grund, wurde aber seit jeher öffentlich als Gehweg genutzt. Im September 2009 hat der Gemeindeausschuss in einem Schreiben festgehalten, dass sich aus langjähriger Gewohnheit ein öffentliches Durchgangsrecht eingebürgert hat, sodass dieser Fußweg von der Öffentlichkeit genutzt werden kann. „Für mich ist das wie ein Passierschein, doch ich und weitere Personen, darunter auch der ehemalige Prader Bürgermeister Georg Stillebacher, wurden von Oskar Colcuc wegen Hausfriedensbruchs verklagt“, ärgert sich Gerhard Pali. Gegen die im August 2011 von der Staatsanwaltschaft beantragte Archivierung des Falls sei Rekurs eingebracht worden. Nun wurden Pali und 4 weitere Personen „eingeladen“, am 24. Oktober am Landesgericht in Bozen zu erscheinen. Es soll angeblich entschieden werden, ob der Fall endgültig archiviert wird oder ob es zum einem Verfahren kommt. „Wenn uns die Gemeinde schon schriftlich bestätigt, dass wir ein Durchgangsrecht haben, soll sie auch für die Kosten aufkommen, die unser dieser Rechtsstreit bringt“, ärgert sich Pali. Er - und nicht nur er - fühle sich von der Gemeinde im Stich gelassen. sepp
Josef Laner
Josef Laner

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