Appellierten für das Nein (v.l.): Richter Alex Cuno Tarneller, Staatsanwältin Claudia Maria Andres und Richter Stefan Tappeiner.
Rechtsanwalt David Dilitz legte Gründe für das Ja dar.

Diskussion um Justizreform

Vertreter der Gerichtsbarkeit erklären Gründe für ein Nein.

Publiziert in 5 / 2026 - Erschienen am 10. März 2026

SCHLANDERS - „Ich würde mir erlauben zu sagen, dass unsere Verfassung ein Meisterwerk ist. Ich finde es prinzipiell bedenklich, wenn man daran herumwerkelt“, erklärte Richter Stefan Tappeiner, Präsident der Abteilung für Strafsachen am Landesgericht Bozen. Gemeinsam mit Staatsanwältin Claudia Maria Andres und unter der Moderation von Zivilrichter Alex Kuno Tarneller legte er für das Komitee „Richtig Nein zu sagen“ am 4. März bei einem Vortrags- und Diskussionsabend in der BASIS die Gründe für das Nein zum Verfassungsreferendum im Rahmen der Justizreform dar. Zur Erinnerung: Am 22. und 23. März wird in Italien über eine Verfassungsreform abgestimmt. Ein Quorum ist dabei nicht nötig, es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die von der Regierung Meloni um Justizminister Nordio vorangebrachte Reform sieht drei wesentliche Änderungen vor: Die Trennung der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten, eine neue Zusammensetzung des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit (CSM, Consiglio Superiore della Magistratura) sowie ein eigenes hohes Disziplinargericht („Alta corte“). Insbesondere aus der Richtervereinigung sowie aus der Opposition kommt Kritik an der geplanten Reform. „Wir sind in Italien eigentlich viel unabhängiger als Richter und Staatsanwälte in anderen Ländern. In Deutschland und Österreich etwa gelten wir oft als Wunschmodell. Und da wollen wir eingreifen? Ist das wirklich toll? Ich sage Nein“, so Tappeiner. 

„Wir suchen nach der Wahrheit“ 

Staatsanwältin Claudia Andres klärte über die geplante Trennung der Laufbahnen auf. Derzeit bilden Richter und Staatsanwälte eine einheitliche Berufsgruppe, die „Magistratura“. Mit der Cartabia-Reform von 2022 – wofür übrigens keine Verfassungsänderung vorgesehen war – sei ein Wechsel zwischen Richtern und Staatsanwälten ohnehin erschwert und nur einmal innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Ernennung möglich. So oder so komme es in ganz Italien äußerst selten zu Wechseln. Die Staatsanwaltschaft sei im Gegensatz zu anderen Ländern komplett unabhängig und nicht von der Politik weisungsgebunden. „Wir haben die Aufgabe der Wahrheitsfindung“, erklärte Andres. Auch Beweise für die Unschuld eines mutmaßlichen Täters seien zu suchen. Dabei könne ein Verfahren auch komplett archiviert werden, bevor es zu einer Anklage komme – was immer wieder passiere. Kommt der Staatsanwalt vor Gericht zur Auffassung, dass ein Angeklagter unschuldig ist oder nicht ausreichend Beweise für seine Schuld vorliegen, müsse ein Freispruch verlangt werden. Sollte es zur Reform kommen, gebe es mehrere Risiken, der Staatsanwalt könne zu einer Art „Super-Polizist“ werden, zum reinen Ankläger, wie etwa in den USA. Sollte hier in die Gewaltenteilung eingegriffen werden, könnte die politische Einflussnahme in die Staatsanwaltschaft massiv zunehmen. 

Richter sollen ausgelost werden 

Die Reform lehne sich zwar häufig an die schon oft geforderte Trennung der Laufbahnen an, aber es gehe nicht allein darum. „Wenn man mit Ja stimmt, gibt es das Gesamtpaket“, erinnerte Andres. Auch wenn man grundsätzlich einer strikteren Trennung zwischen Richtern und Staatsanwälten positiv gegenüberstehe, aber Zweifel bei den anderen Punkten herrsche, sei das Nein unumgänglich. Denn vor allem die beiden anderen Punkte hätten es in sich. In Sachen Zusammensetzung des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit – dessen Mitglieder (sowohl Berufsrichter als auch Laienvertreter) momentan gewählt werden – soll es zu einer Auslosung kommen. Die Vertretenden der Richterschaft werden demnach zufällig ausgewählt, während Laienvertreter aus einer Liste, die von der parlamentarischen Mehrheit erstellt wird, auserkoren werden. „Da kommen Personen aus der Richterschaft rein, die unmotiviert sind und sich nicht mit der Thematik beschäftigt haben“, kritisierte Tarneller. Das Risiko einer starken Einflussnahme durch die politisch ernannten Vertretenden sei groß. 

System Ungarn? 

Für massive Kritik sorgt auch der dritte Punkt, das hohe Disziplinargericht. Momentan fallen Disziplinarverfahren in die Zuständigkeit des CSM. Mit der Reform würde eine außenstehende Institution geschaffen werden, die Mitglieder würden teils vom Staatspräsidenten ernannt, teils unter Richtern und Staatsanwälten ausgelost und teils aus einer vom Parlament erstellten Liste ausgelost werden. Die politische Einflussnahme sei enorm, es widerspreche dem Grundsatz des fairen Verfahrens, kritisierten Tappeiner, Tarneller und Andres. „Das Disziplinargericht des CSM funktioniert bereits sehr gut. Viele in der Richterschaft bekommen im Laufe ihrer Karriere damit zu tun“, erklärte Tappeiner. Mit dem Reformpunkt könne jedoch auf jene der Politik nicht genehmen Richter und Staatsanwälte Druck ausgeübt werden. Ein System wie in Ungarn lasse grüßen. In der italienischen Verfassung von 1948 sei hingegen insbesondere auch mit der Gewaltenteilung ein großer Weitblick bewiesen worden. „Ich glaube, wir sollten diese Verfassung mit ihrer unabhängigen Justiz mit Händen und Füßen verteidigen“, unterstrich Tappeiner. Tarneller ergänzte, dass die Regierung Meloni vor allem auf eine Einflussnahme und Schwächung der Justiz aus sei und die Politik nicht über dem Recht stehen dürfe. Die Reform löse nicht die eigentlichen Pro-
bleme der Justiz, die vor allem auf chronischem Personalmangel beruhen.
Auch aus dem Publikum stimmten Gäste mit ein und unterstrichen die Problematik der politischen Einflussnahme.

„Klare Trennung ein Grundbedürfnis“ 

Es waren jedoch auch andere Stimmen zu vernehmen. So meldete sich der Schlanderser Rechtsanwalt David Dilitz zu Wort. Als Mitglied der Kammer der Südtiroler Strafverteidiger – die sich für die Gleichberechtigung von Anklage und Verteidigung in jeder Lage und Instanz des Verfahrens einsetzt – sprach er sich für die Reform aus. „Wir wollen ja auch kein Fußballspiel, in dem eine der beiden Mannschaften mit dem Schiedsrichter in der Kabine ständig in Kontakt ist“, brachte er als Beispiel. Verteidigung und Anklage sollten auf gleicher Höhe agieren. „Es ist ein Grundbedürfnis, dass es eine strikte Trennung gibt“, so Dilitz. Die Reform sei nicht politisch zu sehen, sondern rein „technisch“. Der junge Schlanderser Rechtsanwalt erinnerte daran, dass auch andere politische Richtungen die Trennung der Laufbahnen immer wieder angeregt hätten. Tappeiner entgegnete, dass eine Distanz zwischen Staatsanwaltschaft und Richtern durchaus gegeben sei und es keine Bevorzugung gebe. Andres erklärte, dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen mache und das Problem einer besonderen Nähe nicht existiere. Es könne zwar schwarze Schafe geben, doch mache dies eine solche Reform nicht notwendig. Dilitz argumentierte weiters, dass die Einrichtung eines eigenständigen Kontrollorgans zur Überwachung sinnvoll sei, da das aktuelle System sich weitgehend selbst kontrolliere und der CSM, wenn auch in unterschiedlichen Sektionen, gleichzeitig als Karriere- und Disziplinarorgan agiere. Ein stärker unabhängiges Kontrollsystem könnte seiner Ansicht nach für mehr Transparenz und Neutralität sorgen. Durch die Einführung zweier unabhängiger Räte für das Gerichtswesen gäbe es zudem klarere Rollen und weniger interne Machtblöcke.

Michael Andres
Michael Andres

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