Einführung des Hoftierarztes

Publiziert in 40 / 2015 - Erschienen am 11. November 2015
Südtirol/Vinschgau - Die Südtiroler Landesregierung hat beschlossen, mit 31.12.2015 das tierärztliche Konventionssystem und die damit verbundene permanente Nutztierbetreuung abzuschaffen. An dessen Stelle wird mit 01.01.2016 das Bild des Hof- bzw. Vetrauenstierarztes eingeführt. Jeder landwirtschaftliche Nutztierbetrieb, der über einen Hofkodex verfügt, ist berechtigt einen Hoftierarzt zu bestimmen. Mit der Wahl des Hof- bzw. Vetrauenstierarztes ist verbunden: Permanente Nutztierbetreuung; Durchführung der jährlichen Prophylaxekampagne; Höhere Übereinstimmung in Bezug auf „Cross Compliance“ (Beiträge hinsichtlich Bestands- und ­Flächenprämien); Unterstützung bei der Einhaltung der Arzneimittelbestimmungen; höhere Kontrollfrequenz in nicht hoftierärztlich betreuten Betrieben von Seiten des amtstierärztlichen Dienstes. Die Bestimmung des Hoftierarztes basiert auf gegenseitigem Vertrauen und wird eine engere, moderne Zusammenarbeit zwischen Betrieb, Tierarzt und tierärztlichen Dienst sichern. Für weitere Fragen stehen alle Hoftierärzte des Vinschgaus persönlich zur Verfügung (Alber Roman, Castrignano Antonello, Forcher Georg, Gasser Peter, Mairhofer Horst, Reinstadler Christine, Sagmeister Simone, Stecher Ramona, Theiner Alfred). red
Redaktion

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