Ulrike Oberhammer (Bildmitte) mit einigen Mitgliedern des Bezirksbäuerinnenrates (von links): Daniela Erhard, Leni Mair, Elisabeth Tappeiner und Tamara Spiess.

„Frauen kaufen meist die Küche“

Publiziert in 8 / 2024 - Erschienen am 23. April 2024

Prad - Der Hof ist ein Unternehmen mit eigenen Dynamiken. Ausreichend über alle Themen rund um den Hof informiert zu sein, ist für die Bäuerin bedeutend, denn ein umfangreiches Wissen ermöglicht ihr, auf Augenhöhe mitzureden und mitzuentscheiden. Die neu aufgelegte Broschüre „Die Bäuerin am Hof – Ich weiß Bescheid“ der Südtiroler Bäuerinnenorganisation wurde kürzlich auf Einladung des SBO-Bezirks Vinschgau im Bürgersaal von Prad vorgestellt. Sie beinhaltet Themen zum Zusammenleben am Hof, das Erbrecht, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Ehe und Lebensgemeinschaft, Mitarbeit am Hof usw. Wichtige Themen sind die Absicherung der Frau, die Rentensituation, die Versicherungen, die Regelung der Finanzen, das Testament u.a.m. Die letzten beiden Kapitel sind der lieben Familie und der Frau am Hof selbst gewidmet. Es geht um Mutterschaft, Vaterschaft und Kindergeld, Kleinkindbetreuung und Pflege und zuletzt um das eigene Zeitmanagement und die Gesundheit. Beim Vortragsabend in Prad konnte Bezirksbäuerin Elisabeth Tappeiner die Rechtsanwältin Ulrike Oberhammer begrüßen, die die Themen „Partnerschaft ohne Trauschein – Traum oder Trauma?“ und das Erbrecht näher beleuchtete. „Neben der kirchlichen oder standesamtlichen Eheschließung ist es in Italien lt. aktueller Gesetzgebung auch möglich, sich in der Gemeinde als Lebensgemeinschaft eintragen zu lassen“, so Ulrike Oberhammer. Dabei gelten jedoch nicht die gleichen Rechte und Pflichten vor allem in Bezug auf erbrechtliche Themen, Gütergemeinschaft und Unterhaltszahlung bei einer Trennung. Ist eine Lebensgemeinschaft nicht eingetragen, so ist sie eine de facto Beziehung und verpflichtet nicht zu materiellem oder geistigem Beistand, zu Treue oder Anspruch auf Wohnrecht oder Erbe. Die Anwältin, die seit 2009 Präsidentin des Beirats für Chancengleichheit ist, machte anschauliche Beispiele und forderte nicht verheiratete Paare auf, eine gemeinsame Haushaltskasse zu führen und Leihverträge abzuschließen, wenn Geldmittel fließen. „Männer kaufen Wertgegenstände, Frauen spendieren meist die Küche, und die ist im Falle einer Trennung nach Jahren nichts mehr wert!“, sagte Ulrike Oberhammer.
Um Erbschaft und Testament ging es im zweiten Vortrag. „Es ist nie zu früh, seine Erbfolge niederzuschreiben und sie dadurch zu regeln“, sagte Ulrike Oberhammer. Das eigene Testament zu verfassen stellt jedoch keine leichte Aufgabe dar. Die Referentin erklärte die Inhalte des Testaments, die testamentarische Erbfolge und die pflichtteilsberechtigten Erben. Sollte kein Testament vorhanden sein, so komme die gesetzliche Erbfolge zum Zuge. Mit einer angeregten Diskussion und vielen Fragen aus dem Publikum endete der Vortragsabend in Prad. Die Broschüre „Die Bäuerin am Hof – Ich weiß Bescheid“ ist im SBB-Bezirksbüro in Schlanders erhältlich.

Ingeborg Rainalter Rechenmacher
Ingeborg Rainalter Rechenmacher
Vinschger Sonderausgabe

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