Unter dem Anger des Ladurn-Hofes in Schlanders entsteht eine Tiefgarage mit 68 Stellplätzen.
BM Dieter Pinggera: „An neuralgischen Punkten in Schlanders gibt es ‚gefühlt’ und auch objektiv zu wenige Parkplätze.“

Ja zu neuer Tiefgarage

Publiziert in 32 / 2019 - Erschienen am 24. September 2019

Schlanders - Im Anger des Ladurn-Hofes in Schlanders kann eine Tiefgarage mit 68 Stellplätzen errichtet werden. Der Gemeinderat stimmte der entsprechenden Abänderung des Bauleitplans, eingereicht von Franz Verdross, am 19. September einhellig zu. Wie BM Dieter Pinggera vorausgeschickt hatte, handelt es sich um eine zu 100 Prozent private Initiative. Für die Gemeindeverwaltung sei es erfreulich, „dass in diesem neuralgischen Dorfbereich mit dem Krankenhaus, dem Bürgerheim und anderen Einrichtungen in der Nähe eine unterirdische Tiefgarage entsteht.“ Vor allem nach dem Wegfall des Parkplatzes „Schwalt“ - dieses Areal wird derzeit verbaut - gebe es Schlanders nicht nur „gefühlt“, sondern auch objektiv zu wenige Parkplätze an neuralgischen Punkten. Das Denkmalamt hat dem Bau der Tiefgarage zugestimmt. Der Ladurnhof, der zum mittelalterlichen Siedlungsbestand der Gemeinde gerechnet wird, ist bekanntlich denkmalgeschützt. Die vom Gemeinderat genehmigte Umwidmung betrifft eine Fläche von 2.872 Quadratmeter. Die Grundfläche der Tiefgarage selbst umfasst 2.350 Quadratmeter. Das unterirdische Bauvolumen beläuft sich auf ca. 9.050 Kubikmeter. Die Zu- und Abfahrt erfolgt in der Dr.-Karl-Tinzl-Straße nördlich des Hauses Slaranusa (Lebenshilfe). Vorgesehen ist eine hochmoderne Tiefgarage mit großzügigen Stellplätzen. Der Bau der Garage dürfte in etwa 2 Millionen Euro kosten. Damit sich die Investition rechnet, ist von Parkgebühren auszugehen, die im Vergleich zu den Tarifen auf öffentlichen Parkplätzen merklich höher sein werden. Der Stundensatz dürfte sich auf 1,4 Euro oder mehr belaufen. Nicht unerwähnt ließ der Bürgermeister, dass seitens der Baufirma, die derzeit am westlichen Rand des Angers neue Wohnungen baut, Bedenken wegen möglicher Lärm- und Abgasbelästigungen sowie Sichtbeeinträchtigungen (Luftschächte) geäußert wurden. Die Bedenken seien laut Pinggera nicht begründet. So habe etwa ein Gutachten ergeben, dass der Lärmpegel niedriger sein werde als der „normale“ Lärm im Umfeld.

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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