Keine „Bibel“ und kein schlechtes Gewissen
Latsch beschließt Gemeindeentwicklungsprogramm. BM weist Kritik an Siedlungsgrenzen zurück.
LATSCH - „Es allen recht zu machen, ist brutal schwierig. So ein umfangreiches Dokument kann nur die Summe von Kompromissen sein“, stellte Bürgermeister Mauro Dalla Barba unlängst bei der Gemeinderatssitzung klar. Konkret ging es dabei um die Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft (GProRL). Ein Dokument, das die Weichen für die Entwicklung einer Gemeinde stellt. Dalla Barba blickte auf die Entstehung zurück und erklärte, worum es sich handle. So ist es ein zentrales Planungsinstrument, das jede Südtiroler Gemeinde auf Grundlage eines 2020 in Kraft getretenen Landesgesetzes ausarbeiten muss. Es analysiert den aktuellen Zustand des Gemeindegebiets und legt Ziele sowie Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren fest. Die Abgrenzung des Siedlungsgebietes bildet einen Schwerpunkt, da die bebaubaren Flächen in Südtirol begrenzt sind. Weitere Punkte sind u. a. auch Mobilität (im Rahmen einer „interkommunalen“ Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden) und das Landschaftsprogramm. Die Gemeinde Latsch habe vier Jahre am GProRL gearbeitet, im Februar 2022 sei der Startschuss für die Ausarbeitung gefallen, blickte Dalla Barba zurück. Einhergegangen sei dies auch mit dem Leitbild der Marktgemeinde Latsch, das ohnehin angegangen worden wäre. „Es war ein partizipativer Prozess, mit Workshops, Interviews, Befragungen und mehr“, unterstrich der Bürgermeister. Den Auftrag, das Programm zu erstellen, hatte das österreichische Unternehmen Kommunaldialog Raumplanung erhalten, das auch für viele weitere Gemeinden zuständig war. Vor rund einem Jahr beschloss der Gemeinderat die Einleitung des GProRL-Genehmigungsverfahrens. Sowohl Bürger/innen als auch Landesämter hatten dann die Möglichkeit, Einwände und Änderungsvorschläge einzubringen: Für rund 60 Tage wurde es im Frühjahr an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht. „Wir sind außerdem eine der wenigen Gemeinden bisher, die zusätzliche Transparenz geschaffen und alle betroffenen Grundeigentümer angeschrieben haben. Das wäre kein Muss gewesen. Es war aufwendig, aber gerechtfertigt. Man konnte mit den Leuten ins Gespräch kommen und ihnen auch Ängste nehmen“, so Dalla Barba. Im Spätherbst erfolgte schließlich noch die Begutachtung durch die Landeskommissionen.
„Schlechtes Gewissen hält sich in Grenzen“
Einige Einwände aus der Bevölkerung seien eingegangen. „Jede Stellungnahme wurde ernst genommen, geprüft und ausführlich besprochen“, betonte der Bürgermeister. Der Latscher Ortsbauernrat kritisierte etwa, dass im Gemeindeentwicklungsprogramm in der Gewerbezone landwirtschaftliche Flächen als potenziell bebaubare Gewerbeflächen ausgewiesen sind. Dabei geht es jedoch lediglich um rund 1,5 Hektar innerhalb von zehn Jahren. Zudem erinnerte Dalla Barba daran, dass das Gemeindeentwicklungsprogramm lediglich Möglichkeiten aufzeige und keine verbindlichen Maßnahmen festlege. Es handle sich stets um Vorschläge; Enteignungen seien nicht vorgesehen. „Das schlechte Gewissen hält sich daher in Grenzen“, so der Bürgermeister. Vehementer diskutiert wurde hingegen im Hinblick auf die Siedlungsgrenzen in Goldrain, und zwar was Tiss und Tschanderle betrifft. Der ehemalige Goldrainer Gemeinderat Robert Zagler hatte in einem Einwand betont, dass in Tiss nichts mehr möglich sei. „Es können lediglich keine neuen Wohnbauzonen entstehen“, präzisierte Dalla Barba. Der Darstellung, dass in Tiss nichts mehr möglich sei, müsse er widersprechen. Die Gemeinde nehme niemandem ein Baurecht. Als daraufhin Gemeinderat Günther Eberhöfer ebenfalls kritisierte, dass Bautätigkeiten in Tiss und Tschanderle im Gegensatz zu früher nicht mehr möglich seien, platzte dem Bürgermeister schon fast der Kragen: „Da muss ich schmunzeln. Kennst du die Leitlinien vom Gemeindeentwicklungsprogramm?“, entgegnete Dalla Barba. Es handle sich um Landesrichtlinien, eine kompakte Siedlungsentwicklung sei vorgegeben. Und: Sofern Kubatur vorhanden ist, könnten alle bestehenden Gebäude durchaus etwas machen, „aufstocken und erweitern“, zählte der BM etwa auf. Vor allem in Goldrain gebe es immer wieder Kritik, dass das Dorf derart zersiedelt sei. Die neuen Richtlinien seien ausdrücklich darauf ausgerichtet, einer weiteren Zersiedelung entgegenzuwirken.
„Nicht das Neue oder Alte Testament“
Generell seien in der Gemeinde mehr Flächen – sei es fürs Wohnen, sei es im Gewerbegebiet – ausgewiesen worden, insbesondere um Spekulationen und Preistreibereien Einhalt zu gebieten, so Dalla Barba. „Die Entwicklung im Wohnbau und Gewerbegebiet kann in einem Dorf von 5.500 Einwohnern nicht von einzelnen Personen abhängig sein“, begründete der Bürgermeister. Kurz vor der Abstimmung bat er nochmals um breite Zustimmung und erinnerte: „Es ist wichtig, dass wir nun in die Zukunft starten und ein Dokument haben, auf das wir aufbauen können. Es ist nicht für ewig in Stein gemeißelt, sondern ein dynamischer Prozess. Es ist nicht das Neue oder das Alte Testament, das unveränderbar ist.“ Bei drei Gegenstimmen – von Thomas Patscheider (Süd-Tiroler Freiheit), Erika Fleischmann und Günther Eberhöfer (beide SVP) – wurde das GProRL schließlich genehmigt. Noch im Frühling soll das Dokument endgültig von der Landesregierung abgesegnet werden.