Lex Nationalpark
Gesetzentwurf zur Führung und Organisation genehmigt.
Bozen/Vinschgau - Die Landesregierung hat am 5. Dezember den Gesetzentwurf zur Führung und Organisation des Nationalparks Stilfserjoch genehmigt. Mit dem Landesgesetz „Nationalpark Stilfserjoch“ wird die im Februar 2015 mit dem Umweltministerium unterzeichnete Vereinbarung umgesetzt, mit der die Verwaltung des Nationalparks vom Staat auf die Region Lombardei und die beiden Länder Südtirol und Trient übertragen wurde. Dem entsprechenden Gesetzentwurf für den Südtiroler
Nationalpark-Anteil stimmte die Landesregierung auf Vorschlag von Umweltlandesrat Richard Theiner zu und schuf damit die rechtlichen Voraussetzungen für den nächsten wichtigen Schritt, sprich die Ausarbeitung des Nationalparkplans und der Nationalparkordnung.
Grundsätzliche Weichen
„Der Gesetzentwurf stellt die grundsätzlichen Weichen für die Führung und Organisation des Nationalparks. Aufbauend darauf können wir nun mit der Ausarbeitung des neuen Parkplans und der neuen Parkordnung fortfahren, die die Details regeln werden“, erklärt Theiner. „Auch dabei ist uns die Einbeziehung der Gemeinden, der Interessens- und Umweltverbände sowie der Bürger ein großes Anliegen.“ Er freue sich, mit dem Gesetzentwurf der Schaffung einer Modellregion für ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften in den Alpen wieder ein Stück näher gekommen zu sein. Dabei müsse man sich der Herausforderung stellen, den Schutz der Landschaft und die nachhaltige Nutzung der Region miteinander in Einklang zu bringen. Zu Beginn des neuen Jahres wird sich die zuständige Gesetzgebungskommission mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er im Frühjahr 2018 dem Landtag zur Behandlung unterbreitet wird.
Bevölkerung einbeziehen
Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Einheitlichkeit des Nationalparks, wie sie im Februar 2016 im neu formulierten Artikel 3 der Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol festgelegt wurde: Im gesamten Nationalpark gelten die gleichen Bestimmungen. Das heißt: die Zielsetzungen und Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung im Bereich der Schutzgebiete sind ebenso einzuhalten wie die Vorgaben der Europäischen Union in Bezug auf die Natura 2000 Gebiete und die Alpenschutzkonvention. „Darüber hinaus war uns stets ein großes Anliegen, die örtliche Bevölkerung in das Nationalparkgeschehen einzubinden“, unterstreicht Theiner. Das zentrale Gremium dafür sei der Führungsausschuss, der als beratendes Organ der Landesverwaltung fungiert. Er setzt sich aus drei Vertretern der Gemeinden, je einem Vertreter der Landwirtschaft, des Tourismus, der Fraktionsverwaltungen und der Umweltverbände sowie einem Sachverständigen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und dem Direktor des Landesamtes für den Nationalpark Stilfserjoch zusammen. Auch bei der Erstellung des Nationalparkplans und der Nationalparkordnung ist die Einbeziehung der örtlichen Interessensgruppen und der Gemeinden von zentraler Bedeutung. Dies ist auch im Gesetzentwurf so verankert.
Parkplan im Visier
Der Parkplan umfasst im ersten Teil eine detaillierte Kartierung des gesamten Nationalparks. Im zweiten Teil beinhaltet er die strategische Ausrichtung des Parks und im dritten unterteilt er das Parkgebiet auf der Grundlage verschiedener Schutzgrade in vier Zonen (A, B, C, D) und legt fest, was in den jeweiligen Zonen erlaubt ist. Im vierten Teil ist schließlich die Parkordnung enthalten, die die Ermächtigungen und die im Parkgebiet zulässigen, eingeschränkten und verbotenen Tätigkeiten regelt. Theiner: „Hier haben wir im Gesetzentwurf großen Wert darauf gelegt, die Verfahren wo immer möglich zu vereinfachen.“ Der Parkplan wird vom Führungsausschuss begutachtet. Zudem braucht es das verbindliche Gutachten des Umweltministeriums, damit die Landesregierung den Plan beschließen kann. Als Ziele des Landes nennt der Gesetzentwurf den Schutz und die Erhaltung der Flora und Fauna und des ökologischen Gleichgewichts, die Förderung der Forschung und von Umweltbildungsinitiativen, die Erhaltung des Wechselspiels zwischen Natur und Kultur sowie die Förderung der touristisch-sozialen und der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. „Ich bin überzeugt, dass der Übergang des Nationalparks auf die Länder Südtirol und Trentino sowie die Region Lombardei kein Rückschritt ist, wie manche befürchtet haben. Vielmehr wird der Park erst dadurch viel stärker bei der Bevölkerung verankert“, ist
Theiner überzeugt.
