Nicht nur für Bürger, sondern mit Bürgern
Publiziert in 44 / 2013 - Erschienen am 11. Dezember 2013
Die Kapitel Information, Bürgerbeteiligung und Volksabstimmung in den Gemeindesatzungen wurden umgeschrieben und den Bürgern vorgestellt.
Naturns - In anderen Gemeinden wäre es als rege Beteiligung durchgegangen, in Naturns waren die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bürgerbeteiligung - Volksbefragung“ vom Besucherzuspruch eher enttäuscht. Es ging um einen Vorschlag zum Abschnitt 7 der Gemeindesatzung, den sich die Arbeitsgruppe bestehend aus Politikern, Vereins- und Interessensvertretern in 12 Sitzungen zwischen Mai 2011 und August 2013 abgerungen hatte. Für die theoretische Materie, die bekanntlich erst dann virulent wird, wenn sich eine Bevölkerungsgruppe übergangen fühlt, hatte man sich Anregungen aus der bayerischen Gemeinde Weyarn und der Graubündner Gemeinde Müstair geholt. Moderatorin Katharina Erlacher erwartete sich von der Vorstellung vor allem auch konkrete Rückmeldungen zur Informationsarbeit der Gemeindeverwaltung über Post, Presse und Internet. In Naturns habe es eine lange Tradition, eröffnete Bürgermeister Andreas Heidegger sein Referat, „zur Politik für den Bürger die Politik mit dem Bürger zu suchen“. „Wir sind überzeugt, in harter Arbeit einen Vorschlag geschaffen zu haben, der nicht in der Schublade verschwinden muss“, meinte Heidegger. Die anwesenden Mitglieder der Arbeitsgruppe Gertraud Fliri, Waltraud Haller, Hans Pöll, Urban Rinner, Hermann Christanell, Greti Raffeiner, Karl Zerzer, René Tumler, Andreas Heidegger, Helmut Müller und Katharina Erlacher (im Bild von links) versuchten ihre Eindrücke aus der Sitzungsarbeit wiederzugeben. Es fielen die Ausdrücke „Bewunderung für die Engelsgeduld des Bürgermeisters und Gemeindesekretärs“ und „es muss die Kultur der direkten Demokratie erst wachsen“. Es sei entscheidend, dass der Bürger nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden könne. Die neu vorgeschlagenen Formen der Bürgerbeteiligung über Bürgerrat, Bürgercafé und Arbeitskreise wurden für „brutal wichtig“ gehalten. Zentraler Diskussionspunkt wurde aber die Frage, warum neben der einführenden und abschaffenden Volksabstimmung nicht auch die bestätigende vorgesehen sei. Es sei doch Kosten und Zeit sparender, die Leute vor einem Ratsbeschluss zu befragen, wurde argumentiert. Auch dass 10 % der Wahlbürger eine Initiative mit ihrer Unterschrift vorantreiben sollten, stieß nicht bei allen auf uneingeschränkte Zustimmung. Man begründete die ungefähr 450 notwendigen Unterschriften als berechtigte Hürde, nachdem man ja 90 Tage zur Unterschriftensammlung Zeit habe und auch das Null-Quorum vorgesehen sei. Die an der Arbeitsgruppe beteiligten Oppositionsvertreter waren nicht zur Bürgerversammlung erschienen. s

Günther Schöpf