„Nutzung der Schrägbahn nicht legal“

Publiziert in 24 / 2013 - Erschienen am 3. Juli 2013
Schlanders - Wie berichtet, hatte das Land den Gemeinderatsbeschluss, die Forststraße in Göflan, über die der Marmor abtransportiert wird, als Gemeindestraße zu klassifizieren, angefochten. Das Veraltungsgericht nahm den Rekurs an. Eine von der Gemeinde beantragte Aussetzung dieses Urteil lehnte der Staatsrat ab. „Leider“, wie BM Dieter Pinggera dem Gemeinderat am 27. Juni mitteilte. Dennoch sei man überzeugt, als Plan B „eine schlüssige und gesetzeskonforme Lösung“ im Auge zu haben. Pinggera zitierte die vom Landeshauptmann 2011 erteilte Ermächtigung. Darin steht, dass der Abtransport „bis zur effektiven Inbetriebnahme der Schrägbahn“ gestattet sei. „Bei der Schrägbahn aber ist bei weitem nicht alles legal,“ so Pinggera. Aus den Unterlagen der Gemeinde Laas, die nach langem Drängen herausgerückt worden seien, gehe hervor, „dass es für die Schrägbahn keine Kollaudierung gibt und keine Benutzungsgenehmigung. Ein Bauakt ist zudem offen.“ Genutzt werde die Schrägbahn trotzdem. Das Land gehe der Sachlage in Laas nun auf den Grund. „Und wir warten auf eine Antwort des Landes bzw. der Gemeinde Laas,“ so Pinggera. In Göflan wird der Marmor indessen auch ohne formelle Ermächtigung zu Tal gebracht.“ Die Forstbehörde hat bereits Strafen verhängt, „die wir aber nicht zahlen, sondern gegen die wir rekurrieren,“ wie Pinggera bestätigte. Sepp
Josef Laner
Josef Laner

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