„Offen und transparent“
Graun - „Offen und transparent sollen die Vorbereitungsarbeiten für die Gemeinderatswahlen 2025 in unserer Gemeinde abgewickelt werden“, berichtet der Koordinierungsobmann der SVP - Ortsgruppen der Gemeinde Graun i.V. Albrecht Plangger in einer Aussendung. Wie schon seit über 20 Jahren Tradition in der Gemeinde Graun, wird auch dieses Mal wieder der bewährte Modus der offenen Ermittlung der Gemeinderats- und Bürgermeisterkandidaten/innen für die anstehenden Gemeinderatswahlen im Mai 2025 angewandt. Die SVP wird in der Gemeinde Graun i.V. mit einer einheitlichen SVP-Liste – also mit insgesamt mindestens 16 Kandidaten/innen, inklusiv Bürgermeisterkandidaten/innen – zur Wahl am 04. Mai 2025 antreten. Die Listenplätze werden proportional zur Einwohnerzahl den einzelnen Dörfern zugewiesen. D.h. für St. Valentin a.d.H. werden 6, Reschen 5, Langtaufers 3 und Graun 2 Kandidaten/innen für die offizielle SVP–Liste nominiert. Ein Drittel dieser Liste ist laut Gesetz den Frauen vorbehalten. Voraussetzung für die Kandidatur ist allerdings die Mitgliedschaft in der SVP zum Zeitpunkt der Annahmeerklärung. Wenn die Anzahl der potenziellen Kandidatenanwärter/innen für den Gemeinderat höher ist als die obige Quote der reservierten Plätze, liegt es im Ermessen der SVP – Ortsauschüsse, ob Vorwahlen im Februar 2025 abgehalten werden. An diesen könnten sich alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Graun i.V. beteiligen und werden in den einzelnen Dörfern der Gemeinde durchgeführt. Die Bürgermeister/innen-Vorwahlen werden jedoch nur dann stattfinden, wenn sich mindestens drei Kandidaten/innen der Vorwahl stellen sollten. Es werden dann zwei Kandidaten/innen ermittelt. Der amtierende Bürgermeister Franz A. Prieth hat bereits seine erneute Kandidatur bekannt gegeben. Seine Kandidatur wird von allen SVP – Ortsausschüssen einstimmig unterstützt. Auch wurden alle amtierenden Gemeinderäte/innen und die Ortsausschussmitglieder der einzelnen Ortsgruppe gefragt , ob sie wieder für eine Kandidatur zur Verfügung stehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden in diesen Tagen mit einem Rundschreiben über die Details der Modalitäten zur Nominierung der Kandidaten/innen informiert. Jedenfalls können sich bis zum 25. Jänner 2025- 12:00 Uhr Kandidaten/innen, sowohl für den Gemeinderat als auch für das Bürgermeisteramt bei den 4 Ortsobmännern melden, oder auch von anderen Personen vorgeschlagen werden. „Somit schaffen wir mit dieser basisdemokratischen Regelung die besten Voraussetzungen, damit die Bevölkerung entscheiden kann, welche Kandidaten/innen bei Gemeinderatswahlen im Mai 2025 zur Wahl antreten sollen“, meint abschließend der Koordinierungsobmann Albrecht Plangger.