Pestizid-Klage: Volksabstimmung war zulässig
MALS - Gleich mehrere Landwirte hatten gegen die Malser-Pestizide-Volksabstimmung geklagt. Die Abstimmung sei nicht zulässig gewesen, so der Tenor. Während das Landesgericht 2016 noch festgestellt hatte, dass die Abstimmung unzulässig war, liegt nun das Urteil des Oberlandesgerichts Trient, Außenstelle Bozen vor. Demnach sei die Abhaltung der Volksabstimmung zulässig gewesen, die Klage der Bauern hingegen unzulässig. Die 100 klagenden Landwirte hätten „kein Rechtsschutzbedürfnis gehabt“. Die Klage war gegen die Gemeinde Mals, sowie gegen Johannes Fragner-Unterpertinger, den Sprecher des Promotorenkomitees der Volksabstimmung und gegen die Kommission für die Zulassung der Abstimmung gerichtet. Das Promotorenkomitee habe das Recht gehabt, in der Pestizid-Frage aktiv zu werden, heißt es im Urteil.
Eine Berufung vor dem Kassationsgericht werde man seitens der Kläger nicht anstreben. „Das Urteil ist mittlerweile ohnehin obsolet, denn in der Zwischenzeit ist die Verordnung, die der Gemeinderat zum Verbot der Pflanzenschuztmittel erlassen hat, vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden“, so Arthur Frei, Anwalt der Kläger, gegenüber Rai Südtirol.
