Reisen & Rasten zur Römerzeit
Schluderns - „Der Vinschgau wird dem römischen Reich angegliedert“: So zu lesen in einer der dreisprachigen Texttafeln des Vuseums, die durch die neueste Dauerausstellung über die „Römerzeit im Vinschgau“ führen. Der Satz klingt groß und liegt auf der Linie der römischen Geschichtsschreiber, die von der Eingliederung Galliens oder Germaniens ins römische Reich berichteten. Seit dem 19. April hat das Publikum Zugang zum römischen Vinschgau. Die Ausstellungseröffnung war weniger Zugang, sondern eher Massenauflauf. Museumspräsident Toni Patscheider und seine Stellvertreterin Helene Dietl Laganda dankten mehrfach für so viel Interesse und konnten mit Amtsdirektorin Catrin Marzoli und ihrem Stellvertreter Hubert Steiner die Spitze des Landesamtes für Archäologie in Schluderns begrüßen. Gedankt wurde dem anwesenden Bürgermeister von Schluderns, Heiko Hauser. Sinngemäß meinte Patscheider: „Wenn die Zusammenarbeit mit der Gemeinde so bleibt, dann ist mir um den Fortbestand des Museums nicht bange.“ Für Helene Dietl – nach Patscheider „mit Leib und Seele Kuratorin der Ausstellung“ – gab es einen Blumenstrauß der Museumsführung. Amtsdirektorin Marzoli ging allgemein auf die jahrtausendwährende Besiedelungsgeschichte des Vinschgaus und im Besonderen auf die Funde am Pauli-Hof in Mals ein – von Hubert Steiner 2008 entdeckt. Es handle sich um eine ländliche Siedlung, die vom 1. Jahrhundert n. Chr. bis ins 5. bestanden habe. Die Funde seien wissenschaftlich von Stefan Waldner, Innsbruck, aufgearbeitet worden. Große Bedeutung habe diese Siedlung durch die Nähe zur Straße Claudia Augusta, der römischen Staatstraße, die Altinum bei Venedig mit Augusta Vindelicorum, Hauptstadt der römischen Provinz „Raetia Prima“, dem heutigen Augsburg, verbindet. Die Via Claudia Augusta sei die einzige, namentlich angeführte, römische Straße im Südtiroler Raum. Das Vinschger Herz frohlockte. Wichtigster Fund an der Straße sei der römische Meilenstein von Rabland. Die Amtsdirektorin erinnerte an die in der Verfassung festgelegte Pflicht aller Bürger, archäologische Güter zu retten und aufzubewahren.