Selbstbeschränkungsrecht

Publiziert in 41 / 2014 - Erschienen am 19. November 2014
Haben Sie schon einmal etwas gemacht, nur weil es nicht verboten war? Recht und Gerechtigkeit sind bekanntermaßen zwei verschiedene Paar Schuhe. So hat ein Brixner vor einiger Zeit Verdienstkreuz und Verdienstmedaille seines verstorbenen Vaters zum Verkauf angeboten. Illegal ist das nicht. Doch das Angebot hat Staub aufgewirbelt. Sogar der Ex-Landeshauptmann hat sich zu Wort gemeldet und kategorisch festgestellt: „Das tut man nicht.“ Es sieht so aus, als ob etwas zwar nicht verboten, aber aus Gründen des Anstandes zumindest verpönt sein kann. Wenn man nun aus den Medien erfährt, dass 43 Ex-Politiker gegen die Kürzung ihrer mehr als nur üppigen Pensionsvorschüsse Rekurs eingelegt haben, dann ist das juristisch sicherlich in Ordnung. Die Frage ist aber, ob „man so etwas tut“. Eine Ex-Landesrätin hingegen hat in einem Interview verlauten lassen, sie lebe jetzt mit dem Risiko, nicht zu wissen, wie ihre Pension aussehen werde. Angesichts ihrer bisherigen Entlohnung und vieler Mindestrentner in Südtirol fragt man sich wirklich – Meinungsfreiheit hin oder her –, ob „man so etwas sagt.“ z
Christian Zelger
Christian Zelger

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