Sperrfristen nur bei Gemeindewahlen

Publiziert in 3 / 2014 - Erschienen am 29. Januar 2014
Mals - Der Malser Gemeinderat hat am 20. Jänner mehrere Abänderungen der Verordnung zur Durchführung von Volksabstimmungen mehrheitlich genehmigt. Die wichtigste Änderung betrifft die Regelung der Sperrfristen. Wie BM Ulrich Veith (im Bild) ausführte, sei es angesichts der Vielzahl von Wahlgängen angebracht, dass die relativ langen Sperrfristen ausschließlich bei Gemeinderatswahlen gelten. Praktisch ist es jetzt so, dass zum Beispiel bei den für Ende Mai 2014 angesetzten Europawahlen alle Amtshandlungen für die in Mals geplante Volksabstimmung bezüglich des Verbotes des Einsatzes „sehr giftiger, giftiger, gesundheitsschädlicher und umweltschädlicher chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und Herbizide“ bis zum Wahltag stattfinden können. Die Volksabstimmung kann frühestens 45 Tage nach der EU-Wahl abgehalten werden. Zu den Amtshandlungen gehören etwa die Unterschriften-Sammlung und deren Kontrolle sowie die Erstellung des Abstimmungsheftes. Gerold Frank und Johann Ziernheld stimmten gegen die Abänderungen, weil es nicht angehe, die Spielregeln kurz nach der Genehmigung der Verordnung zu ändern. 4 Räte enthielten sich der Stimme. „Die für die Abstimmung notwendigen 300 Unterschriften werden wir rasch zusammen bekommen“, gab sich ­Johannes Fragner-Unterpertinger, der Sprecher des „Promotorenkomitees für eine pestizidfreie Gemeinde Mals“, dem der Vinschger gegenüber zuversichtlich. sepp
Josef Laner
Josef Laner

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