Einstimmig hat der Malser Gemeinderat am 29. März die Durchführungsverordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Alle 12 Räte der SVP stimmten dafür. Die Vertreter der Offenen Gemeindeliste blieben zwar auf den Stühlen sitzen, beteiligten sich aber nicht an der Abstimmung. Bürgermeister Ulrich Veith sieht im Ratsbeschluss „einen Meilenstein auf dem Weg zur pestizidfreien Gemeinde Mals.“

Über „Umweg“ zum Ziel

Publiziert in 13 / 2016 - Erschienen am 6. April 2016
Durchführungsverordnung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln einstimmig genehmigt. Veith: „Im Falle einer Anfechtung werden wir uns mit allen Mitteln wehren.“ Späteres Total-Verbot nicht ausgeschlossen. Mals - Alle 12 Gemeinderäte der SVP stimmten bei der Gemeinderatssitzung am 29. März der Durchführungsverordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu. Die anwesenden 4 Ratsmitglieder der Offenen Gemeindeliste beteiligten sich nicht an der Abstimmung. Bürgermeister Ulrich Veith meinte eingangs, dass sich zwar viele ein komplettes Verbot gewünscht hätten, „aber die jetzt vorliegende Verordnung ist ein Weg, der uns dennoch zum Ziel führt. Außerdem können wir relativ sicher sein, dass die Verordnung rechtlich hält.“ Klare Worte fand Veith auch für den Fall, dass die Verordnung angefochten wird: „Wenn es dazu kommt, werden wir uns mit allen Mitteln wehren.“ Wie bereits berichtet (der Vinschger Nr. 12/2016) sieht die Verordnung nicht nur das Verbot der giftigsten Pestizid-Klassen auf dem gesamten Gemeindegebiet vor, sondern auch eine drastische Verschärfung der Abstandsregelung sowie eine Förderung der Bio-Landwirtschaft. „Nur auf den ersten Blick nicht das, was sich die Bevölkerung wünscht“ „Ich weiß, dass dieser Beschluss auf den ersten Blick nicht das ist, was die Bürgerinnen und Bürger von Mals im Herbst 2014 in der Volksabstimmung beschlossen haben“, äußerte sich Veith am Tag nach der Abstimmung in einer Pressemitteilung. „Aber eben nur auf den ersten Blick“, denn die Verordnung sieht etwa ein Verbot der giftigsten Pestizidklassen vor, also jener, die im alten recht­lichen, aber immer noch gängigen Sprachgebrauch als „giftig“ oder „sehr giftig“ bezeichnet werden. Alle anderen chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel seien zwar „de iure“ noch zugelassen, „allerdings wurden für deren Ausbringung neue Abstandsregelungen festgeschrieben. Bauern, die solche Mittel ausbringen wollen, müssen künftig 50 Meter Abstand zu angrenzenden Flächen halten.“ Halte man sich die Parzellengröße in Mals vor Augen, „kommt das einem Verbot der Mittel gleich.“ Über einen „Umweg“ zu pestizidfreier Gemeinde Erlaubt seien dagegen auch in Zukunft biologische Pflanzenschutzmittel. Für den Bürgermeister ist die Verordnung eine Art „Umweg“ auf dem Weg hin zur pestizidfreien Gemeinde. Der Vorteil des „Umweges“ bestehe darin, dass die Regelung gerichtsfest sei: „Wir haben uns bei der Ausarbeitung der Verordnung an einer Maßnahme orientiert, welche die Gemeinde Malosco auf dem Trentiner Nonsberg schon einmal getroffen hat und die ausjudiziert ist.“ Die Malosco-Regelung habe das Placet der höchsten Instanz, also des Staatsrats in Rom. Einen jahrelangen Rechtsstreit, der nach allen anderen Maßnahmen zu erwarten gewesen wäre, müsse Mals mit dieser Verordnung nicht fürchten, sie könne deshalb auch ohne Verzögerung in Kraft treten. Dass die Malosco-Regelung bis zur letzten Gerichtsinstanz standgehalten hat, bestätigten bei der Ratssitzung am 29. März auch der Rechtsprofessor Marino Marinelli sowie der Rechtsanwalt Andrea Manca, die an der Aus­arbeitung der Malser Verordnung maßgeblich mitgearbeitet hatten. Übergangsphase Während das Verbot von Pflanzenschutzmitteln, die als sehr giftig (T+) oder giftig (T) eingestuft werden, sowie die Abstands­reglung und alle weiteren im Artikel 4 angeführten Vorschriften für die neu errichteten Anlagen bereits Mitte April 2016 in Kraft treten (sprich 10 Tage nach der Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses), gilt für bestehende Anlagen eine Übergangsphase von 24 Monaten. Dies u.a. deshalb, „um eine schrittweise Einführung der neuen Reglementierung zu ermöglichen“ und „um die Investitionen der landwirtschaftlichen Betriebe mit höherem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht zu benachteiligen.“ De facto geht es darum, die Umstellung auf den ökologischen bzw. biologischen Landbau zu erleichtern. Als neu errichtete Anlagen werden landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Flächen bezeichnet, „auf denen, nach Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung, eine neue Art des Anbaus begonnen wird und/oder auf denen die beim Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung bereits bestehende Art des Anbaus, auch nur teilweise mit einer anderen ersetzt wird, sofern dies auf dem Großteil des angebauten Grundstückes erfolgt.“ 3-köpfiges Reglement-Komitee Die Verordnung sieht auch die Einsetzung eines Reglement-Komitees vor, „das auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis Vorschläge und Anträge auf Angleichung, Integration, Revision und Abänderung der Verordnung sammelt und der Gemeinde gegenüber formuliert, inklusive eventueller Versuche, Fortbildungs- und Informationsinitia­tiven für die Bürger und Datenerhebungen.“ Das Komitee wird vom Gemeinderat eingesetzt. Es soll sich aus einem Landwirt, der ökologisch/biologischen Landbau betreibt, einem Landwirt, der konventionellen Landbau betreibt, und einem Vertreter der Gemeindeverwaltung zusammensetzen. Hand in Hand mit der Umsetzung der Verordnung soll die Belieferung der gemeinde­eigenen Großküchen (etwa der ­Kindergarten- und Schulmensa) auf Bioprodukte umgestellt werden. Zudem möchte die Gemeinde auch finanzielle Förderschienen eröffnen und die Entwicklung der Bioflächen im Auge behalten. Rückstandmessungen Um die Wirksamkeit der Verordnung zu überprüfen, kündigte Bürgermeister Veith auch regelmäßige Rückstandsmessungen an, und zwar sowohl auf den Flächen von Biobauern, als auch anderswo auf dem Gemeindegebiet. Nur so lasse sich sicherstellen, „dass die Regelung hält, was sie verspricht und unsere Bürgerinnen und Bürger keiner gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt sind.“ Sollten diese Messungen nicht die gewünschten Ergebnisse bringen, „werden wir als Gemeinde gezwungen sein, weitere Maßnahmen zu setzen.“ Veith bezieht sich hier auf ein „Totalverbot aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel.“ Der Schutz vor etwaigen Pesti­zidrückständen sei nicht nur das, was die Bürgerinnen und Bürger in einem klaren Votum bei der Volksabstimmung 2014 verlangt haben, „sondern ist grundsätzlich die primäre Aufgabe der Gemeinde­verwaltung und -politik.“ „Das blaue Wunder für Mals“ Mit diesem Schlagwort ist die Stellungnahme betitelt, die Peppi Stecher im Namen der Offenen Gemeindeliste verlas und in der er ankündigte, „dass die Gemeinderäte der Offenen Gemeindeliste an der Abstimmung über diesen Punkt nicht teilnehmen.“ In der Stellungnahme wird beanstandet, dass ein Ratsbeschluss von 2014 zur „Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Konzeptes für die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und des Tourismus in der Gemeinde Mals“ nie umgesetzt worden sei. Eine vom Bürgermeister angekündigte Klausurtagung des Gemeinderates sei nie abgehalten worden. Der Verordnungs-Vorschlag decke sich „in großen Teilen mit bereits geltenden Normen und Gesetzen übergeordneter Instanzen“ und stelle damit „keineswegs die bahnbrechende Neuregelung dar, welche den Bürgern versprochen wird.“ Der Verordnungsvorschlag beinhalte gleichzeitig auch Vorgaben, „welche nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen.“ Nicht absehbar sei die rechtliche Umsetzbarkeit dieser Verordnung, „allein schon der ungewisse Ausgang des Verfahrens zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit über die Abhaltung der Volksbefragung hängt wie ein Damokles-Schwert über alle weiteren geplanten Schritte.“ Auch eine Irreführung der Bürger wirft die Liste dem Bürgermeister vor. Ulrich Veith wies vor allem diesen sowie auch alle anderen Vorwürfe entschieden zurück. So habe sich z.B. die Arbeitsgruppe sehr wohl getroffen, „nicht aber um die Verordnung zu erarbeiten, sondern ein nachhaltiges Entwicklungskonzept, wofür sie auch eingesetzt wurde.“ Auch eine Klausur habe es gegeben, bei der die Räte der Offenen Gemeindeliste allerdings durch Abwesenheit geglänzt hätten. Veith warf der Liste vor, „sich hinter einem Feigenblatt zu verstecken.“ Er dankte allen SVP-Räten, die vollzählig erschienen waren und die mit dem einstimmigen Beschluss Mut an den Tag gelegt hätten. Sepp
Josef Laner
Josef Laner

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