Im Bild (v.l.): Beratungsring-Obmann Manuel Santer, Alternative Anbauer-Obmann Daniel Primisser, VI.P-Obmann Thomas Oberhofer, Landesrat Arnold Schuler, (stehend) Amtsdirektor Andreas Werth, AG Biol.-Dyn. Wirtschaftsweise-Obmann Andreas Dichristin, Laimburg-Direktor Michael Oberhuber und Bioland-Obmann Toni Riegler.

Vereinbarung für „gute Nachbarschaft“

Publiziert in 13 / 2018 - Erschienen am 10. April 2018

Vinschgau/Bozen - Der Verband der Vinschgauer Produzenten für Obst und Gemüse VI.P, die drei Bioverbände – Bioland Südtirol, Bund Alternativer Anbauer und die Arbeitsgemeinschaft für die Biologisch–Dynamische Wirtschaftsweise -, der Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau und das Versuchszentrum Laimburg: Alle haben mit Agrarlandesrat Arnold Schuler vor wenigen Tagen eine Rahmenvereinbarung von Maßnahmen im Grenzbereich zwischen biologisch bewirtschafteten Grünland-, Acker-, Beeren- und Gemüseanbauflächen und integriert bewirtschafteten Obstflächen als Raumkulturen unterzeichnet. „Ziel dieses Abkommens ist es, die Abdrift auf biologisch bewirtschaftete Flächen im Vinschgau zu vermeiden“, erklärt VI.P-Obmann Thomas Oberhofer. Bei den Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln in den integriert bewirtschafteten Obstflächen, die an biologisch bewirtschaftete Futter-, Gemüse-, Getreide-, Beeren- oder Kräuteranbauflächen grenzen, muss ein Sprühgerät mit einem Abdeckblech eingesetzt werden, und auf allen Düsenpositionen müssen Injektor-Flachstrahldüsen verwendet werden, mit denen die Abdrift vermindert wird. Bauern mit direkt aneinander angrenzenden Flächen unterzeichnen außerdem eine persönliche Vereinbarung. Zudem besteht eine Verpflichtung zur gemeinsamen Absprache einige Wochen vor der Ernte - etwa vor dem Mähen von Gras - auf den Bioflächen, um den Anwendern der integriert bewirtschafteten Obstflächen die Möglichkeit zu geben, auf die Ausbringung von biologischen Pflanzenschutzmitteln umzusteigen oder in dieser Zeit auf die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln vollständig zu verzichten bzw. die notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen optimal zu planen. „Wir haben“, so Arnold Schuler, „eine gute Form des Neben- und Miteinanders zwischen dem Bio-Anbau und dem Integrierten Obstanbau gefunden. Ein respektvoller Umgang miteinander ist dabei die Basis.“ Ein „friedliches Nebeneinander“ der verschiedenen Bewirtschaftungsweisen sei sehr wichtig. Dazu leiste dieses Abkommen seinen Beitrag. Es gilt vorerst für ein Jahr und soll in Zukunft in eine mehrjährige Vereinbarung umgewandelt werden. Integrierte Produktion bezeichnet „ein landwirtschaftliches Produktionssystem für Lebensmittel, bei dem natürliche Ressourcen geschont und Hilfsmittel wie Dünger und Pflanzenschutzmittel bedacht eingesetzt werden“, erklärt Manuel Santer, Obmann des Beratungsrings. Der Beratungsring unterstütze sowohl die integriert wie auch die biologisch wirtschaftenden Bauern. Trotz der strengen Vorschriften, wie sie in Italien gelten, entwickelt sich die Produktion von biologischen Lebensmitteln in Südtirol gut. Die biologisch bewirtschaftete Kernobstfläche beträgt derzeit 10,5% der Gesamtfläche (18.522 ha). Im Kernobstbereich wurden bereits vor Jahren Maßnahmen gegen die direkte Abdrift gemeinsam mit dem integrierten Obstbau definiert. Auf Grundlage wissenschaftlicher Daten wurde nun auch für die Flächenkulturen eine Regelung gefunden. Aufgabe des Versuchszentrums Laimburg ist es, Lösungen für die Praxis auf Basis von soliden wissenschaftlichen Daten zu erarbeiten. „Als wissenschaftlicher Partner dieses Abkommens überprüfen wir die Wirksamkeit der Vereinbarungen und leiten aus den Daten Jahr für Jahr Verbesserungsvorschläge für die Zukunft ab“, so der Direktor des Versuchszentrums, Michael Oberhuber. Dieses Abkommen, sind sich die Vertreter der Bio-Verbände einig, „ist eine wichtige Grundlage für ein funktionierendes Nebeneinander der biologischen und der integrierten Wirtschaftsweise.“

Redaktion
Vinschger Sonderausgabe

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