„Wichtiger Schritt für leistbares Wohnen“
Vinschgau - Als einen ersten wichtigen Schritt zur Bereitstellung von leistbarem Wohnraum und gegen die Überhandnahme von Zweitwohnungen wertet LR Richard Theiner den Beschluss, den die Landesregierung am 25. September gefasst hat, und zwar im Zusammenhang mit dem Gesetz für Raum und Landschaft. Das Gesetz tritt zwar erst am 1. Jänner 2020 in Kraft, sieht aber vor, dass die Regelung betreffend den Ausverkauf der Heimat bereits am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft tritt, was am 13. Juli erfolgte. Laut Artikel 104 ist die Landesregierung verpflichtet, jene Gemeinden und Fraktionen festzulegen, in denen mehr als 10% der Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, wobei bei der Festlegung der Fraktionen nur jene berücksichtigt werden, die eine Gesamtwohnungsanzahl von mindestens 50 Wohnungen aufweisen. Die Erhebung der Zweitwohnungen hatten laut Theiner die Gemeinden vorgenommen. Zweitwohnungen sind jene, für welche die Aufenthaltsabgabe gemäß Landesgesetz Nr. 12/1994 zur Anwendung kommt. In 25 Gemeinden und 26 Fraktionen gilt nun bis Ende Dezember 2019 eine 100-prozentige Konventionierungspflicht. Konventionierte Wohnungen dürfen nur von Personen besetzt werden, die ihren Wohnsitz bereits seit 5 Jahren in Südtirol haben oder ein Arbeitsverhältnis nachweisen können. Im geografischen Bezirk Vinschgau gilt die Pflicht für die Gemeinden Plaus, Schnals und Stilfs sowie für die Fraktionen St. Valentin a.d.H und St. Martin im Kofel. Ab dem 1. Jänner 2020 wird die Landesregierung die Gemeinden und Fraktionen neu festlegen.