Wie geht`s nachher weiter?
Publiziert in 29 / 2014 - Erschienen am 27. August 2014
Veith: „Wenn die Ja-Stimmen überwiegen, müssen wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aktiv werden.“
Mals - Im Vorfeld der derzeit laufenden Volksabstimmung in der Gemeinde Mals waren juristische Zweifel aufgetaucht. So hatte ein Rechtsanwalt des Lagers, das sich gegen ein Verbot des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln einsetzt, dahingehend argumentiert, dass die Gemeinde im Fall eines mehrheitlichen Ja gezwungen gewesen wäre, den Inhalt der Fragestellung wortwörtlich zu übernehmen, sprich mit einer Verordnung eins zu eins umzusetzen. „Unser Rechtsanwalt hingegen vertritt die Meinung, dass die Gemeinde hier sehr wohl einen Spielraum hat, natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten“, sagte Bürgermeister Ulrich Veith am 19. August bei einer Dringlichkeitssitzung des Gemeinderates. Der Anwalt der Gemeinde habe daher angeregt, noch im Vorfeld der Abstimmung eine Sitzung einzuberufen, um den betreffenden Punkt der Gemeindesatzung zu bestätigen und dies auf diese Weise auch öffentlich zu kommunizieren. Wie Veith mehrfach betonte, „geht es heute nicht darum, die Satzung oder die Verordnung zu ändern, sondern nur um eine authentische Interpretation des Absatzes 6 des Artikels 40 der Satzung.“ In diesem Absatz heißt es, dass die „einführende Volksabstimmung eine beschleunigende und innovative Funktion hat.“ Sie dient dazu, „aktuelle Sachangelegenheiten in der Gemeindepolitik einzubringen und einer verbindlichen Entscheidung zuzuführen.“ Falls die Mehrheit mit Nein stimmt, werde die Gemeinde laut Veith nichts ändern. Überwiegt aber das Ja, „werden wir diesen Bereich mit einer Verordnung regeln. Wir müssen in einem solchen Fall aktiv werden, aber nicht mit einer wortwörtlichen Umsetzung, sondern mit einer Verordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, sodass diese auch rechtlich hält.“ Keine Zweifel ließ Veith daran, dass die Volksabstimmung bindend ist. Gültig ist sie, wenn ein Beteiligungsquorum von 20 Prozent erreicht wird. Der Bürgermeister erinnerte auch an eine 70-seitige „Klageschrift“ der Gegenpartei und an die Aufforderung der Landesregierung, die Kommission, die über die Zulassung der Abstimmung zu befinden hat, erneut einzuberufen. Die Kommission hatte am 14. August getagt und die Abstimmung erneut mehrheitlich für zulässig erklärt, worauf der Bürgermeister die Kundmachung vom 1. Juli 2014 für die Volksabstimmung bestätigte. Bei der Diskussion im Gemeinderat äußerten Johann Ziernheld, Gerold Frank und Egon Alber verschiedene Zweifel bezüglich der Vorgehensweise der Verwaltung im Zusammenhang mit der Volksabstimmung und verließen noch vor der Abstimmung den Saal. Der authentischen Interpretation stimmten alle im Saal verbliebenen Räte zu. Auch Vizebürgermeisterin Sibille Tschenett, die sich verwundert darüber gab, „dass wir uns selbst noch einmal das sagen sollen, was ja klar ist, nämlich dass die Verordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verabschieden ist.“ Christina Taraboi Blaas hatte bedauert, dass im Zusammenhang mit der Pestizid-Debatte zum Teil auch Ängste geschürt worden seien. Man werde sich auch nach der Abstimmung bemühen müssen, „einen für alle passenden Weg zu finden.“ Veith ärgerte sich über „Teile des Gemeinderates“, für welche Demokratie und Mitbestimmung der Bürger - sinngemäß - noch immer Fremdwörter seien. Auch er sprach sich gegen das Schüren von Ängsten aus: „Biologische Pflanzenschutzmittel werden sowohl in der Landwirtschaft als auch in den Haushalten weiterhin verwendet werden können. Kein Bauer wird Hunger leiden, kein Betrieb wird schließen müssen.“ sepp

Josef Laner