Wieder mehr Leben am Gerichtssitz

Publiziert in 24 / 2015 - Erschienen am 30. Juni 2015
Für Sprachgruppenzugehörigkeits-Erklärungen muss man künftig nicht mehr eigens nach Bozen fahren. Schlanders - Nachdem im März dieses Jahres das Friedensgericht in das geschichtsträchtige Gerichtsgebäude in Schlanders übersiedelt ist, sind jetzt die ­Voraussetzungen für eine weitere Belebung des altehrwürdigen Gerichtssitzes geschaffen worden. Es geht konkret um die Möglichkeit, dass die Erklärungen der Sprachgruppenzugehörigkeit wieder am Gericht in Schlanders abgegeben bzw. angefordert werden können. Diese kleine, für die Bürger aber wichtige Errungenschaft fußt auf einer eigenen Durchführungsbestimmung, übrigens die erste der laufenden Legislaturperiode, die am 16. Juni im Gesetzesanzeiger veröffentlicht wurde und somit theoretisch am 1. Juli 2015 in Kraft treten kann. Nach der Schließung der Außenstellen des Landesgerichts am 13. September 2013 waren die Bürger gezwungen, die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen am Landesgericht in Bozen abzugeben bzw. einzuholen. „Das war vor allem für die Bürger in der Peripherie und im ländlichen Raum mit einem gewaltigen Zeitaufwand verbunden“, sagt der Kammerabgeordnete Albrecht Plangger. Er war von Standesbeamten peripherer Gemeinden, besonders von der Beamtin seiner Heimatgemeinde Graun, ersucht worden, sich in dieser Angelegenheit für mehr Bürgernähe einzusetzen. Plangger kniete sich voll in die Sache hinein, hakte immer wieder nach und ließ nicht locker. Aufgrund der neuen Durchführungsbestimmung „kann die Sprachgruppenzugehörigkeits-Erklärung ohne großen Aufwand beim Friedensgericht in Schlanders abgegeben bzw. eine Bescheinigung über die Wohnsitzgemeinde angefordert und dann persönlich beim Friedensgericht abgeholt werden, welches für die Übermittlung der Bescheinigung von Bozen nach Schlanders zuständig ist“, so Plangger. Dasselbe gilt für die Friedensgerichte in Meran, Sterzing, Brixen, Bruneck und Neumarkt. Die Schließung der Außenstellen des Landesgerichts war laut dem Kammerabgeordneten ein herber Rückschritt für die Gerichtsdienste in der Peripherie. „49 km, und nicht mehr 110” „Nun werden Behördenhänge wieder merklich erleichtert. Für die Grauner zum Beispiel sind es nun 49 km, und nicht 110 bis nach Bozen.” Plangger hofft, dass die organisatorischen Voraussetzungen für die konkrete Anwendung der Durchführungsbestimmung schnellstens geschaffen werden, und zwar in Absprache zwischen dem Landesgericht, der Region und dem Gemeindenverband. In Schlanders, wo es Dank des Einsatzes des Bürgermeisters ­Dieter Pinggera und des Regional­assessors Sepp Noggler gelungen ist, das Friedensgericht im Bezirksgerichtssitz unterzubringen, „ist man sicher für die neue Dienstleistung bei den Sprachgruppenzugehörigkeits-Erklärungen vorbereitet.“ Worauf man im Vinschgau weiterhin warte, „ist ein ‚magistrato itinerante’, also ein Richter, der wöchentlich oder zweiwöchentlich nach Schlanders kommt, um alle Sachen der ‚freien’ Gerichtsbarkeit zu erledigen, wie etwa Sachwalterschaften, Vormundschaften oder Grundbuch-Angelegenheiten.“ Auch damit würden sich laut Plangger viele aufwendige Behördengänge nach Bozen vermeiden lassen. Die Vinschger Politiker verfolgen schon seit längerer Zeit das Ziel, Gerichtsdienste wieder näher zum Bürger zu bringen. Schon mehrmals habe man in diesem Sinne bei der Präsidentin des Landesgerichtes, Elsa Vesco, vorgesprochen. Personalmäßig sei das Landesgericht derzeit aber noch nicht so gut aufgestellt, um Gerichtsdienste wieder nach Schlanders zu bringen. Man warte auf neue Richter und auf den Übergang des Gerichtspersonals an die Region. Zu hoffen sei ­außerdem, dass die Kompetenzen der Friedensrichter in Zukunft ausgeweitet werden, „sodass auch die Gerichtsbarkeit in Schlanders wieder umfangreicher und somit bürgerfreundlicher wird“, so Plangger. Er bedankt sich im Namen der Vinschger bei den Mitgliedern der Sechser-Kommission unter dem Vorsitz von Senator Francesco Palermo für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. sepp
Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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