Wird Abstimmung in Mals verschoben?
Publiziert in 24 / 2014 - Erschienen am 2. Juli 2014
Weiterhin Unklarheiten. Entwurf für neue Bestimmungen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln liegt vor.
Mals - Ob die Volksabstimmung bezüglich eines Pestizid-Verbotes in der Gemeinde Mals im Zeitraum vom 18. Juli bis zum 1. August durchgeführt werden kann, ist fraglich. „Es könnte sein, dass die Abstimmung verschoben wird,“ sagte Bürgermeister Ulrich Veith am vergangenen Freitag. Es sei nämlich nicht sicher, ob die aktualisierten Wählerlisten rechtzeitig vom Regierungskommissariat an die Gemeinde übermittelt werden. „Wir werden uns am 30. Juni mit dem Promotoren-Komitee treffen, um über den Zeitraum der Abstimmung zu reden,“ kündigte Veith an. Abgesehen vom Problem der Wählerlisten gibt es bekanntlich noch weitere rechtliche Unsicherheiten bzw. offene Fragen im Zusammenhang mit der Abstimmung.
Entwurf für neue Bestimmungen
Landesrat Arnold Schuler hat indessen am 26. Juni in Beantwortung einer Anfrage der Freiheitlichen zum Thema „Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln“ bzw. auch zur geplanten Volksabstimmung in Mals mitgeteilt, „dass bereits ein konkreter Entwurf für neue Bestimmungen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in der Abteilung Landwirtschaft aufliegt. Diese enthalten restriktivere Vorschriften, die einerseits auf Grundlage von Abdriftversuchen erstellt wurden und andererseits den Bestimmungen des nationalen Aktionsplans Rechnung tragen.“ Mit dieser neuen Regelung würden für „sensible Gebiete“, das heißt für Flächen, die von der Bevölkerung und insbesondere von sensiblen Personengruppen, wie Kinder, alte Menschen oder Kranke, genutzt werden, größere Sicherheitsabstände eingeführt. „Konkret wird darin auch die Anwendung von Abdrift mindernden Maßnahmen vorgeschrieben“, so Schuler.
Strengere Abstandsauflagen
und hohe Strafen
Insbesondere gelte dies für die Ausbringung von solchen Pflanzenschutzmitteln, „von denen ein größeres Risiko für die menschliche Gesundheit ausgehen könnte. Aber auch für alle anderen Pflanzenschutzmittel werden, gegenüber den mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2021 vom 30. Dezember 2011 genehmigten Leitlinien, strengere Abstandsauflagen vorgeschrieben. Diese Maßnahmen gelten für landwirtschaftliche Flächen, die an öffentlichen und privaten Gebäude, Parks, Gärten, Sport- und Erholungsplätzen, Schulgeländen, Kindergärten, Kinderhorten, Kinderspielplätzen angrenzen oder in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheits- und des Pflegewesens oder angrenzend an Straßen und Fußwegen innerhalb der verbauten Ortskerne sowie an Radwegen und Radrouten liegen.“ Mit der Einführung dieser Maßnahmen werden laut Schuler eine effiziente Überwachung der Vorschriften sowie bei etwaiger Übertretung entsprechende Sanktionen vorgesehen. „Es werden Strafen im Ausmaß von 1.000 bis 10.000 Euro festgelegt“, sagte der Landesrat am Samstag dem der Vinschger. Ziel der Maßnahmen sei es, „den Anspruch auf das Wohlergehen der Bevölkerung als auch die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Produktion in Einklang zu bringen.“ Nach rechtlicher Überprüfung sollen die vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich in Kraft treten und umgesetzt werden, also sofort. „Wir gehen mit diesen neuen Bestimmungen sehr weit“, so Schuler. Besonders wichtig sei in Zukunft auch eine wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen. Die geplante Abstimmung in Mals sei nicht zielführend: „Wir müssen gemeinsam zu einer Lösung kommen, sonst lässt sich das Problem nicht lösen.“ Sepp

Josef Laner